Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.25

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 486 -

werden, sollten nach Möglichkeit immer barrierefrei erschlossen sein. Da geht es aber
nicht nur um die/den klassische/n RollstuhlfahrerIn, sondern gibt es da auch viele andere Dinge.
Das erleichtert dann allen den Weg in das
zweite Obergeschoss. Das ist der wichtigste
Grund, dass es für die, die diese Räumlichkeiten nutzen wollen, barrierefrei erschlossen ist.
Nachträgliche barrierefreie Erschließungen
kosten erfahrungsgemäß sehr viel mehr. Es
können sich auch Normen ändern, wenn
man den Einbau nachträglich vornimmt.
Wenn der Lift ausgebaut und ein neuer Lift
eingebaut werden müsste, käme das viel
teurer.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an
den Versuch, die sehr hohen Kosten für die
Adaptierung der Räumlichkeiten zu senken,
indem man diese Maßnahme vorerst weglässt. Das war der Vorschlag der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG),
wie er im Projektbericht dargestellt wurde.
Hier möchte ich an die Patscherkofelbahn
erinnern, wo auch gespart wurde, indem bei
der Mittelstation die Toilette weggelassen
wurde. Gott sei Dank hat man dann einen
Rückzieher gemacht und diese barrierefreie
Toilette doch noch eingebaut. Ich finde das
unglaublich wichtig und jetzt sind wir alle
wahnsinnig stolz - zumindest auf diesen Aspekt der Patscherkofelbahn -, dass das sehr
gut funktioniert und sie eine der besten Bahnen in Bezug auf Barrierefreiheit ist.
Deswegen möchte ich mich auch bei allen
Mitgliedern des Stadtsenates bedanken, die
zugestimmt haben, das Geld in die Hand zu
nehmen, um diese Räumlichkeiten in der
Musikschule barrierefrei machen zu können.
Sie ermöglichen damit allen Kindern, in Zukunft das adaptierte zweite Obergeschoss
zu nutzen.
GR Depaoli: Einige GemeinderätInnen haben vor kurzem die Möglichkeit gehabt, die
Musikschule zu besichtigen. Wenn wir jetzt
schon von Dank reden, muss man auch einmal sagen, dass MMag. Dr. Rosenberger
diese Abteilung wirklich mit sehr viel Herzblut führt.
Er hat uns die ganzen Räumlichkeiten gezeigt und übt diese Funktion wirklich mit
Leib und Seele aus. Die Musikschule ist
GR-Sitzung 19.06.2019

sehr gut aufgestellt und bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine Schulung bzw.
eine Freizeitmöglichkeit.
Ich schließe mich hier vollinhaltlich StRin
Mag.a Mayr an, dass jeder Euro, der der
Musikschule in Form von Verbesserungen
und Adaptierungen zukommt, an der richtigen Stelle platziert ist.
GR Mag. Stoll: Ich werde dem Antrag mit
etwas Bauchweh zustimmen. Es geht mir
nicht darum, ob dieser Lift kommt oder nicht
- im Nachhinein etwas einzubauen oder
nachzurüsten, ist immer teurer. In der heutigen Zeit ist es sicher eine Notwendigkeit,
dass die Erreichbarkeit von Räumlichkeiten
auf dem letzten Stand der Technik gewährleistet wird.
Mein Bauchweh liegt daran, dass es zuerst
eine Kostenschätzung gegeben hat und immer von Kosten geredet wird. Jede/r schreit,
dass wir Kontrolle brauchen und noch mehr
Begleitung. Jede/r muss sich das anschauen und hoffentlich schicken nicht alle
eine Honorarnote. Ich weiß es nicht - das
wird die Zukunft weisen.
Diejenigen, die sich alles anschauen und
dann Honorarnoten verfassen, werden hoffentlich ihren Beitrag leisten, dass es besser
wird.
Im Fall der Adaptierung der Musikschule
war ursprünglich eine Kostenschätzung vorhanden und jetzt reden wir trotzdem von
300 % mehr. Das alles ist sicher darstellbar,
keine Frage. Trotzdem, Abweichungen in
dieser Größenordnung sorgen bei mir für
Bauchweh.
Das möchte ich gerade hier zu Protokoll geben. Ich werde dem Antrag zustimmen, ersuche aber, dass man wieder darauf zurückkommt, dass Schätzungen, die die
Grundlage von Entscheidungen sein sollten,
genauer ausfallen.
Man hört, dass nicht gesehen wurde, dass
das Mozarteum in der Vergangenheit keine
Renovierungsarbeiten vorgenommen hat.
Bevor man eine Schätzung macht, kann
man als EigentümerIn eine Begehung machen. Das ist den Verantwortlichen zumutbar, bevor eine solche Schätzung abgegeben wird.