Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.105
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(zu Punkt 28.10)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 19.06.2019
Einhausung A12 bei Sieglanger-Mentlberg; Zahl GfGR/121/2019;
ANFRAGE von GR Mayer (FRITZ) vom 29.05.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mayer hat am 29.05.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Am 14.06.2018 habe ich den Antrag ""Wohnen auf der Überholspur": A12 bei Sieglanger/Mentlberg einhausen und überbauen!" im Innsbrucker Gemeinderat eingebracht.
Eine Einhausung bzw. Überplattung dieses Autobahnabschnitts würde ca. 100.000 m2 leistbaren
Grund für z. B. Naherholungsgebiete, studentisches Wohnen, Fahrradwege, Schrebergärten, diverse Sportaktivitäten usw. generieren und bis zu 25.000 Menschen zumindest von der Dauerlärmquelle Autobahn entlasten. Die ASFINAG muss an diesem Autobahnabschnitt die Lärmschutzwände erneuern, da diese ihre Lebensdauer überschritten haben (es handelt sich um die
ältesten Lärmschutzwände Österreichs) und zudem nicht mehr den Anforderungen in Hinblick
auf Lärmabsorption und Sicherheit entsprechen.
Gegenüber dem Tiroler Landtag, der sich auf Antrag der Liste Fritz auch zu dieser Thematik beraten hat, äußerten Sie sich im Namen der Stadt Innsbruck folgendermaßen:
"Da die Autobahn unmittelbar zwischen Inn und Siedlung liegt, sind selbst für eine Einhausung/
Absenkung schwierige räumliche Voraussetzungen gegeben. Bei einer Überbauung mit Gebäuden kommt noch Flächenbedarf für Zufahrtsrampen, Zuwegungen, Feuerwehrzonen, Versickerungsflächen, Leitungslagen und technische Infrastruktur hinzu, was auf der gegebenen Fläche,
wenn überhaupt machbar, nur äußerst aufwändig organisierbar wäre. Die Umsetzung von gefördertem oder "bezahlbarem" Wohnraum unter diesen Voraussetzungen kann ausgeschlossen
werden, außer die entsprechenden "Grundstückskosten", die über die Kosten der Einhausung
selbst jedenfalls deutlich hinausgehen, könnten fremd aufgebracht werden. Auch würde durch
eine kostenintensive Überbauung der Nachteil einer Einhausung, dass mit dieser die gegebene
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