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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.135

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nein, inwiefern kann eine unberechtigte Informationsgewinnung mit Sicherheit
ausgeschlossen werden?
6. Sollte sich herausstellen, dass ein politischer Amtsträger der Stadt die Informationen
an den ORF weitergegeben hat, was zweifelsohne einen Verstoß gegen § 13 Abs. 3
IStR darstellen würde, welche Konsequenzen wären daraus zu ziehen?
7. Sollte sich herausstellen, dass ein Mitarbeiter des Stadtmagistrats die Informationen
an den ORF weitergegeben hat, was zweifelsohne einen Verstoß gegen § 19 Abs. 1
lnnsbrucker Gemeindebeamtengesetz bzw. § 13 Abs. 1 lnnsbrucker
Vertragsbedienstetengesetz (1-VBG) darstellen würde, welche Konsequenzen wären
daraus zu ziehen?

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