Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07_Kurzprotokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.3

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7.

Das Inventar, welches Teil des Kaufgegenstandes ist und sohin ins Eigentum der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) übergeht, wird von der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) in weiterer Folge der Stadt Innsbruck zur Nutzung überlassen. Die
damit verbundenen Kosten sind im Gesamtmietzins inkludiert.

6.

IV 8447/2018
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für drei Wohnbaudarlehen
von der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der
UniCredit Bank Austria AG zu deren Umschuldung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:

5.

IV 656/2016

1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach § 1357 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 359.000,-- (Zinssatz 0,55 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,55 %, mit vierteljährlicher
Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 21 Jahre, Rückzahlung in
84 vierteljährlichen Pauschalraten), das
die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) bei der UniCredit Bank
Austria AG zur Finanzierung der Umschuldung des ursprünglich von der
BAWAG PSK für das Wohnobjekt Roseggerstraße 7 - 17 zugezählten Darlehens, für das die Stadtgemeinde
Innsbruck bereits die Haftung übernommen hat, aufnimmt.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach § 1357 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 7.908.000,-- (Zinssatz 0,38 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,38 %, mit vierteljährlicher
Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 19 1/2 Jahre, Rückzahlung in 78 vierteljährlichen Pauschalraten), das die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der UniCredit
Bank Austria AG zur Finanzierung der
Umschuldung des ursprünglich von der
Volksbank Tirol für das Wohnobjekt
Sillblock zugezählten Darlehens, für
das die Stadtgemeinde Innsbruck bereits die Haftung übernommen hat,
aufnimmt.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach § 1357 Allgemeines bürgerli-

Erhöhung der Haftungssumme
der Stadt Innsbruck für das von
der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) für die Teilfinanzierung der Stadtbibliothek Innsbruck, Amraser Straße 2, aufgenommene Darlehen von
€ 9.200.000,-- auf € 9.700.000,-Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die mit Gemeinderatsbeschluss vom
19.05.2016 und 23.03.2017 übernommene
Bürgschaft der Stadt Innsbruck nach
§ 1357 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines
Darlehens über € 9.200.000,-- (Zinssatz
0,58 %-Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR, ohne Rundung, mit vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Annuitätsraten), das die Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG
zur Teilfinanzierung der Stadtbibliothek im
PEMA II aufgenommen hat, wird zu gleichen Bedingungen um € 500.000,-- auf
€ 9.700.000,-- erhöht.
Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung abzugeben und die betreffende Bürgschaftserklärung zu Gunsten der Hypo Tirol Bank
AG zu unterzeichnen.

GR-Sitzung 12.07.2018