Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07_Kurzprotokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.5

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8.3

IV 5980/2018

9.

Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Innsbruck-Tirol Rad-WM 2018
GmbH, Übernahme ungedeckter
Kosten

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Diözese
Innsbruck hinsichtlich der Erneuerung der
Dachdeckung der "Villa" in der Tschurtschenthalerstraße 2 (Rennweg 12) mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 8.870,--.

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS,
FRITZ, GERECHT und ALI, 13 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 04.07.2018:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck verpflichtet sich, die nach Endabrechnung
der UCI Straßenrad WM 2018 Innsbruck-Tirol ungedeckten Kosten der
Innsbruck-Tirol Rad-WM GmbH bis zu
40 %, maximal jedoch bis zu einem Betrag in der Höhe von € 1,2 Mio., unter
der Voraussetzung zu übernehmen,
dass 60 % der ungedeckten Kosten,
maximal € 1,8 Mio., vom Land Tirol getragen werden.

2.

Zur Finanzierung des Anteiles der Landeshauptstadt Innsbruck wird ein Betrag von € 1,2 Mio. in den Entwurf des
Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019 aufgenommen.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
8.4

IV 4574/2018
Förderung in der Schutzzone 4 Mühlau

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.07.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
"""""""""""""""""""""""""""""""" """""""""""""""" hinsichtlich der Sanierung der Fenster, des Fenstertausches und
der Sanierung des Daches im Objekt
"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 6.260,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
8.5

IV 5930/2018
Förderung in der Schutzzone 4 Mühlau

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.07.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """"""""""""""""""""""""""""
"""""""""""""""""" hinsichtlich der Erneuerung von
Fenstern und Türen und der Mauertrockenlegung des Gebäudes """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""
mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 15.580,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

GR-Sitzung 12.07.2018

V 9457/2018

Die Bedeckung erfolgt unter
VP 1/269000-757400 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen - Transfer
an private Organisationen ohne Erwerbszweck.
10.

Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2018

10.3

Maßnahmen zur Förderung der
darstellenden Kunst, Lfd. Transferzahlung - Innsbrucker Kultursommer

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Mag.a Schwarzl, GRin Neßler und
NEOS, 4 Stimmen; gegen FI, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
03.07.2018:
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2018, Vp. 1/324000-757260,
Maßnahmen zur Förderung der darstellenden Kunst, Lfd. Transferzahlung - Innsbrucker Kultursommer, in Höhe von
€ 195.000,-- wird genehmigt.