Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.137
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Antwort:
Die derzeitige Leiterin des Büros des Bürgermeisters ist mit dienstrechtlicher Verfügung mit der Leitung des Büros betraut.
Frage 8.
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 9:
Ist es richtig, dass Tabea Eichhorn MSc. eigenständig - ohne Rückfragen beim
Bürgermeister - Personalentscheidungen trifft bzw. bereits getroffen hat?
Antwort:
nein
Frage 10:
Wenn ja, aufgrund welcher Kompetenzen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Kann der Bürgermeister der Stadt Innsbruck ausschließen, dass Tabea Eichhorn
MSc. eigenständig - ohne Rückfragen beim Bürgermeister – Personalentscheidungen trifft bzw. bereits getroffen hat?
Antwort:
ja
Frage 12:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Ist es richtig, dass Tabea Eichhorn MSc. eigenständig Personalentscheidungen
mit dem Amtsleiter für Personalwesen der Stadt Innsbruck trifft bzw. bereits getroffen hat?
Antwort:
Der Amtsvorstand für Personalwesen verfügt sämtliche Entscheidungen gemäß der MGO nach Rücksprache mit dem Bürgermeister bzw. im Auftrag
des Bürgermeisters.
Frage 14:
Wenn ja, aufgrund welcher Kompetenzen bzw. Zuständigkeiten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 13.
Frage 15:
Kann der Bürgermeister der Stadt Innsbruck ausschließen, dass Tabea Eichhorn MSc. eigenständig Personalentscheidungen mit dem Amtsleiter für Personalwesen der Stadt Innsbruck trifft bzw. bereits getroffen hat?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 13.
Frage 16:
Wenn nein, warum nicht?
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