Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.137

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Diese Ausgabe – 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
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Antwort:

Die derzeitige Leiterin des Büros des Bürgermeisters ist mit dienstrechtlicher Verfügung mit der Leitung des Büros betraut.

Frage 8.

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 7.

Frage 9:

Ist es richtig, dass Tabea Eichhorn MSc. eigenständig - ohne Rückfragen beim
Bürgermeister - Personalentscheidungen trifft bzw. bereits getroffen hat?

Antwort:

nein

Frage 10:

Wenn ja, aufgrund welcher Kompetenzen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 9.

Frage 11:

Kann der Bürgermeister der Stadt Innsbruck ausschließen, dass Tabea Eichhorn
MSc. eigenständig - ohne Rückfragen beim Bürgermeister – Personalentscheidungen trifft bzw. bereits getroffen hat?

Antwort:

ja

Frage 12:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 11.

Frage 13:

Ist es richtig, dass Tabea Eichhorn MSc. eigenständig Personalentscheidungen
mit dem Amtsleiter für Personalwesen der Stadt Innsbruck trifft bzw. bereits getroffen hat?

Antwort:

Der Amtsvorstand für Personalwesen verfügt sämtliche Entscheidungen gemäß der MGO nach Rücksprache mit dem Bürgermeister bzw. im Auftrag
des Bürgermeisters.

Frage 14:

Wenn ja, aufgrund welcher Kompetenzen bzw. Zuständigkeiten?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 13.

Frage 15:

Kann der Bürgermeister der Stadt Innsbruck ausschließen, dass Tabea Eichhorn MSc. eigenständig Personalentscheidungen mit dem Amtsleiter für Personalwesen der Stadt Innsbruck trifft bzw. bereits getroffen hat?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 13.

Frage 16:

Wenn nein, warum nicht?
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