Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.56

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27.

MagIbk/38679/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG-B19, Igls, Bereich Hilberstraße 17 und Lanser Straße 1,
3, 5 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß
§ 64 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Plach, 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.06.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IG-B19, Igls, Bereich Hilberstraße 17
und Lanser Straße 1, 3 und 5, (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß § 64 TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
28.

MagIbk/45045/SP-FW-IN/1

Nr. 80/gd), gemäß § 68 iVm § 63
TROG 2022, wird beschlossen.
29.

MagIbk/45148/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B21, Igls, Bereich Lanser
Straße 56a bis g (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG-B12),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.06.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B21, Igls, Bereich Lanser
Straße 56a bis g (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B12), gemäß § 63
TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
30.

MagIbk/46782/SP-BB-PR/1

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F35, Innsbruck, Bereich zwischen Kaiserjägerstraße 1 und 1b (als Änderung des
Flächenwidmungsplans
Nr. 80/gd), gemäß § 36 TROG 2022

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B38, Pradl, Bereich
Hunoldstraße 12, 14, 16, 16a (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. PR-B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Beschluss (einstimmig):

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und ALI, 9 Stimmen):

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.06.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F35, Innsbruck, Bereich zwischen Kaiserjägerstraße 1 und 1b
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
GR-Sitzung 22.06.2022

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.06.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR-B38, Pradl, Bereich Hunoldstraße 12, 14, 16 und 16a (als Änderung