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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.147

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Frage 6:

Anzahl der Haushalte, die sich an die laut Energieeffizienzgesetz verpflichtend
vom Energieversorgungsunternehmen (EVU) eingerichtete persönliche Anlaufstelle für Energiearmut gewandt haben?
a) Wäre es zudem möglich, zum Diskussionspapier "Grundlagen für Entscheidungsträger zur Vermeidung von Energiearmut" die fachliche Meinung/Stellungnahme übermittelt zu bekommen? (https:llwww.doppelplus.tirol/uploads/tx
bh/lifegicatoooo92 doppelplus diskus-sionspapier energiearmut grundlagen
fuer entscheidungstr ger v1 052019.pdf)

Antwort:

Siehe dazu IKB-Geschäftsbericht 2018 (Seite 73).
Beratung und Energieeffizienz: Beratungen für Privatpersonen (ca. zwei bis
drei pro Tag) erfolgen meist telefonisch, im Büro oder bei größeren Verbräuchen vor Ort. Gewerbeberatungen (ca. 20 pro Jahr) erfolgen immer vor Ort.
Die Vermittlungen von sozialen Härtefällen zu den diversen Sozial- und NetzwerkpartnerInnen bzw. die internen Bearbeitungen dieser werden nicht gemessen. Geschätzt kommt es täglich zu fünf Beratungsgesprächen in diesem Zusammenhang.
a) Die Stellungnahme der IKB zum Diskussionspapier "Grundlagen für Entscheidungsträger zur Vermeidung von Stromarmut" liegt bei.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 3 von 3

11 h

30 min