Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.231
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Darüber hinaus ist natürlich eine regelmäßige Überwachung (in der Nacht) erforderlich, wobei
keine Einnahmen für die Stadtgemeinde Innsbruck lukriert werden.
Im Kern geht es darum das Dauerparken zu unterbinden!
Vorschlag: gebührenfreie Kurzparkzone von z.B. 07.00 - 20.00 Uhr mit einer Höchstparkdauer
von max. 3 Stunden:
Die Höchstparkdauer einer gebührenfreien Kurzparkzone kann mit maximal 3 Stunden festgesetzt
werden. Bei einer gebührenfreien Kurzparkzone mit einer Höchstparkdauer von 3 Stunden
untertags (z.B. 07.00 - 20.00 Uhr) kann in den Nachstunden ohne zeitliche Begrenzung geparkt
werden, untertags maximal 3 Stunden, die Überwachung muss nur tagsüber stattfinden,
Dauerparken ist nicht möglich. Eine derartige Regelung entspräche jedenfalls dem
Gleichheitsgrundsatz. Es handelt sich um eine generelle Regelung, die das Halten und Parken für
jedermann unter den gleichen und klar nach Außen nachvollziehbaren Bedingungen ermöglicht.
Bei Einführung einer gebührenfreien Kurzparkzonenregelung würde die Stadt Innsbruck keine
Einnahmen lukrieren.
Die Verordnung einer gebührenfreien Kurzparkzone ist vom Gemeinderat zu erlassen.
Ergänzung durch Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration durch Petra Köck BA MA:
Bezugnehmend auf den dezidierten Wunsch, das Thema Parken in den Prozess
„Standortoffensive Rossau" miteinfließen zu lassen, kann ergänzt werden, dass das Thema
Verkehr/Mobilität und somit auch indirekt das Thema „Parken" in der Ausschreibung aufgegriffen
wurde. Die Ausschreibung startete am 07.12.2021 und ein dezidierter Verweis auf das Thema
Parken war aufgrund der zeitlichen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr
gegeben. Es wurden jedoch Unterlagen den Bieterinnen zur Verfügung gestellt, wo deutlich auf
die verkehrliche Problematik hingewiesen wurde (Pressespiegel). Derzeit werden die Angebote
zur Standortoffensive Rossau gesichtet. Das Thema des ruhenden VerkehrsNerkehrsproblematik
bildet sich deutlich in den Angeboten ab und wird integrativ im Gesamtprozess Rossau mit
behandelt werden
Beste Grüße
Doris Stefanon
INNS"
BRUCI<
Landeshauptstadt Innsbruck
Straßenverkehr und Straße nrecht
Mag. Doris Stefanon
Referentin
Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 512 5360 4300
doris.stefanon@magibk.at
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