Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.291
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Frage 9:
Was ist der alternative Plan, wenn der Taubenschlag in der Rossau leer bleibt,
und keine Tauben dort einziehen werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 10:
Wie viel Gelder gibt die Stadt Innsbruck jährlich für Taubenabwehr aus, und für
Reinigungskosten, die in diesem Zusammenhang stehen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Anfrage Teil 2:
Die operative Verantwortlichkeit stellt sich dringlich, weil es hier um Tierschutzbelange geht, die
in dieser Planung scheinbar nur geringfügig berücksichtigt wurden. Weshalb es auffällig zu vermehrtem Tierleid im Bereich des O-Dorfes unmittelbar nach der Versetzung des Taubenschlages kam, was nachweislich dokumentiert wurde und fotografisch belegbar ist.
Die Budgetfrage stellt sich außerdem, weil die Kosten für die Taubenabwehr insgesamt im ODorf und auch für Innsbruck gestellt werden muss. Taubenschläge vermindern Kosten für den
privaten Haushalt sowie auch für den öffentlichen Haushalt der Stadt Innsbruck. Dies ist zu belegen, wenn man die Ausgaben für die Taubenabwehr und für die Reinigung zusammenfasst und
einen Vergleich mit den Kosten für Taubenschläge in Betracht zieht.
Frage 1:
Welche Antworten haben Sie auf die tierschutzrechtlichen Belange im Olympischen Dorf-Wohnbereich?
Antwort:
Die Mag.-Abt. V, Veterinärwesen, ist als Behörde hier tätig und in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde. Ein tierschutzrechtlicher Verstoß
wurde nicht festgestellt.
Frage 2:
Welche amtlichen Rahmenbedingungen werden für den/die von Ihnen vorgeschlagene/n Stadttauben-ManagerIn vorgesehen?
Antwort:
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Maßnahmen zur Regulierung des Wildtierbestandes (insbesondere bei
Tauben, Krähen, bodennahe lebenden Kleinnagern wie Ratten, Mäuse,
aber auch Mardern, Dachsen etc.)
Koordinierende Schnittstelle zwischen Tierschutz und Erhaltung der
Siedlungs-Hygiene
Informationsaufbereitung und Beratung der Bevölkerung hinsichtlich Wildtierkontakten, Maßnahmen zur Verhinderung kontraproduktiven Verhaltens
(medial-informative Maßnahmen),
Maßnahmen zur Vorbeugung, Vermeidung und Behandlung von gesundheitsschädlichen Zusammenhängen im städtischen Raum (z. B. Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, Maßnahmen zur Infektionsabwehr)
Organisation von gesundheitserhaltenden Maßnahmen unter human- und
veterinärmedizinischen Aspekten
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