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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.48

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- 609 -

Die Bedeckung erfolgt durch die
HHSt. 1/429000-757500 - Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck
(SU).
23.2

MagIbk/42776/SUB-SOZ/1
Initiative Frauen helfen Frauen,
Einzelsubvention

GRin Dr.in Krammer-Stark referiert den
Subventionsantrag des Ausschusses für
Soziales und Wohnungsvergabe vom
08.06.2022,

GRin Mag.a Lutz referiert den Antrag des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 31.05.2022:
24.

Verkehrsmaßnahme

24.1

MagIbk/4572/SV-DVO/1
Roßbachstraße, Verordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h

der Initiative Frauen helfen Frauen eine Einzelsubvention in Höhe von € 12.000,-- zu
genehmigen.

GRin Mag.a Lutz: Der Antrag wurde im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
bei Stimmenthaltung von StRin Mag.a Oppitz-Plörer sowie gegen die Stimmen von
GRin Bex, BSc, GR Buchacher und
GRin Dr.in Krammer-Stark abgelehnt.

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich bin sehr froh, dass wir diesen Subventionsantrag im Ausschuss für Soziales
und Wohnungsvergabe beschließen konnten.

Der Ausschuss hat damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt. Das heißt,
wir stimmen heute über die Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität ab,

Wir haben das Projekt als Primärprävention
vor allem für Jugendliche im letzten Jahr gestartet. Es ist uns wichtig, das Selbstwertgefühl von Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Geschlecht zu stärken. Anfänglich war es coronabedingt zwar schwer an
die Zielgruppe heranzukommen, aber mittlerweile kann mit ihnen gearbeitet werde.
Das Projekt hat sich etabliert.

die beiliegende Verordnung nicht zu erlassen.

Ich finde es gut, dass wir dieses weiterhin
unterstützen, denn in Zeiten wie diesen erfahren wir immer wieder, wie schwierig es
Kinder und Jugendliche haben, sowohl
schulisch als auch im Freundeskreis.
Sie haben Schwierigkeiten, aus sich herauszukommen, sich zu wehren oder ihre
Anliegen zu artikulieren. Daher ist es wichtig, dass wir von Seiten der Stadt Innsbruck
die gute Betreuung und die Primärprävention weiterhin unterstützen.
Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe vom
08.06.2022 (Seite 619) wird gemäß Beilage
genehmigt.
Die Bedeckung erfolgt durch die
HHSt. 1/429000-757500 - Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck
(SU).

GR-Sitzung 22.06.2022

StRin Mag.a Schwarzl: Ich wage den Versuch, die Meinungsbildung vielleicht doch
noch zu verändern.
Die Roßbachstraße ist eine reine AnliegerInnenstraße. Sie führt von der Radetzkystraße zur Reichenauer Straße und hat
jetzt schon im Bereich zwischen Berthavon-Suttner-Weg und Reichenauer Straße
einen Fahrradstreifen gegen die Einbahn.
Es ist der Wunsch, der auch von BürgerInnen an uns herangetragen wurde, diesen
Fahrradstreifen über die gesamte Roßbachstraße zu führen, was wir gemäß Masterplan Rad sehr begrüßen würden.
Daher gab es ein Ermittlungsverfahren für
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h, denn in diesem Bereich - aufgrund
der Kurvensituation, der Parkplätze, der
Größe des Straßenraums etc. - wäre sie
eine Voraussetzung für einen durchgängigen Fahrradstreifen. Ich denke, im Sinne
der Sicherheit für alle, auch im Sinne der
Verlangsamung in dieser AnwohnerInnenstraße, wäre eine Beschränkung auf
30 km/h die Möglichkeit, auch Radfahren
gegen die Einbahn zu ermöglichen.
Die Infrastruktur für Radfahrende aufzuwerten, ist ganz in unserem Sinne, auch was
das Verhalten von Radfahrenden betrifft. So