Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.193

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbruck, 29. 01.2020 DKN

29. Jan. 2020

C.f"tt/191202 O

Geschäflsslelle für Gemeinderat und Stadtsenat

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INNSBRUCK

(zu Punkt 39.2)
Antrag gemäß § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)

Stärkung der Demokratie durch laufende Weiterleitung
der Geschäftsstücke der Gemeinderatssitzungen

Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20
Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden

PRÜFANTRAG
betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt.

Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Lansdeshauptstadt Innsbruck idgF wird unter §3 Abs. 3 festgehalten : ,,Die Gemeinderatsmitglieder können in die Geschäftsstücke der anberaumten Gemeinderatssitzungen während der Amtsstunden des Stadtmagistrates einsehen. Die Vorlageberichte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind nach Maßgabe
der vorhandenen technischen Möglichkeiten mindestens fünf Werktage vor
der Sitzung des Gemeinderates den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Mitgliedern des Gemeinderats auf elektronischem Wege zu
übermitteln."
Das schließt nicht aus, dass die Geschäftsstücke der als nächstes anzuberaumenden Gemeinderatssitzung höchstens fünf Werktage vor ebendieser
Sitzung des Gemeinderats den nicht einem Klub angehörenden Mitgliedern
des Gemeinderates im internen Bereich der Webseite der Stadt Innsbruck
zur Verfügung gestellt werden.

Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Möglichkeit geprüft wird, die
Geschäftsstücke der als nächstes anzuberaumenden Gemeinderatssitzung
laufend nach den jeweiligen Stadtsenatsbeschlüssen, mindestens jedoch
fünf Werktage vor ebendieser Sitzung des Gemeinderats den nicht einem
Klub angehörenden Mitgl iedern des Gemeinderates im internen Bereich
der Webseite der Stadt Innsbruck zur Verfügung zu stellen.

NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1- 6020 Innsbruck I innsbruck@ neos.eu
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