Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.269
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Planungsgrundlagen
Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022
Nachhaltige Sicherung und Verbesserung der ökologischen, ökonomischen und sozialen
Leistungsfähigkeit im Gemeindegebiet durch das gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Themen.
Regionale Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden im Rahmen des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung.
Ziele für die räumliche Entwicklung (vgl. § 2 Abs. 2 Verordnungstext ÖROKO 2.0):
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden.
Siedlungsentwicklung nach Innen, bei mäßigem Randwachstum.
Erhalt und Entwicklung eines funktionstüchtigen Frei- und Grünflächensystems innerhalb
des bereits bebauten Gebietes.
Regionale Abstimmung der Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung mit unmittelbaren Umlandgemeinden.
Das ÖROKO 2.0 enthält bereits sehr konkrete Regelungen und Festlegungen zur räumlichen
Entwicklung der Landeshauptstadt Innsbruck, insbesondere
zu Freihalteflächen (Landwirtschaft, Natur-/Landschaftsschutz, etc.)
zur baulichen Entwicklung (Wohnen, Wirtschaft/Gewerbe, Sondernutzungen, etc.)
zur Grün- und Sportflächenentwicklung innerhalb des Siedlungsgebietes
zur Infrastrukturentwicklung (Gemeinbedarfseinrichtungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung)
Die übergeordneten Leitziele für die räumliche Entwicklung der Stadt sind durch das
ÖROKO 2.0 vorgegeben. Weitere städtebauliche Zielsetzungen werden im Wesentlichen sowohl
durch die Bestandsnutzung, durch die rechtskräftige Flächenwidmung sowie auch durch die zwischenzeitlich geänderten gesetzlichen Bestimmungen im TROG vorgegeben.
16
Stadt Innsbruck