Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.348
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22. Wie viele Verdachtsfälle wurde bereits dem Bürgermeister der Stadt Innsbruck bzw. dem
Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck aufgrund des Formulares zur Meldung von unsachgemäßer Wohnungsvermietung & Leerstand gemeldet, und wie viele Prüfverfahren etc. gibt es
bereits?
23. Welche Mitglieder des lnnsbrucker Stadtsenates waren in die Planung bzw. Erstellung
dieses gegenständlichen Formulars involviert bzw. in welcher Art und Weise bzw. wann (Datum)
24. Wurde der neu eingerichtete Ausschuss für Digitalisierung in die Planung bzw. Erstellung
des gegenständlichen Formulars eingebunden, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? (Datum)
25. Wenn nein, warum nicht?
26. Wurden einzelne Gemeinderäte und Gemeinderätinnen in die Planung bzw. Erstelfung
des gegenständlichen Formulars eingebunden, und sei es nur informativ?
27. Wenn nein, warum nicht?
28. Wenn ja, urri welche Gemeinderätinnen handelt es sich, und wann wurden selbige zumindest über die Planung bzw. Erstellung des gegenständlichen Formulars informiert etc. ?
29. Warum muss der Gemeinderat als höchstes .beschließendes Gremium über dieses gegenständliche Formular aus den Medien erfahren?
30. Ist es der gemeinderätliche Auftrag des Amtsblattes der Stadt Innsbruck tatsächlich über
ein derartiges Formular die Öffentlichkeit zu informieren?
31. Wann (Datum) wurde die Büroleiterin des Bürgermeisters über die Pläne für eine derartiges Formular vom Bürgermeister informiert bzw. war die Büroleiterin des Bürgermeisters in
die Planungsarbeiten für das gegenständliche Formular miteingebunden?
32. Wenn ja, warum überhaupt?
33. Wann wurde die ~agistratsdirektorin über die Erstellung eines derartigen Formulars zur
Meldung von unsachgemäßer Wohnungsvermietung & Leerstand informiert bzw. wann erfolgte gegebenenfalls die rechtliche Stellungnahme der Magistratsdirekorin zum gegenständlichen Formular?
34. Wann wurden zuständige Abteilungsleiter im Stadtmagistrat über die Pläne des Bürgermeisters ein derartiges Formular auf die Homepage der Stadt Innsbruck zu stellen informiert? (Datum)
35. Welche Beteiligungen der Stadt Innsbruck, konkret Geschäftsführer von Beteiligungen,
wurden, wann (Datum) über die Pläne bzw. Erstellung des gegenständlichen Formulars vom
Bürgermeister informiert?
36. Wer haftet rechtlich dafür, sollte jemand erfahren, dass er/sie zu Unrecht als Verdachtsfall bei der Stadt Innsbruck bzw. natürlich beim Bürgermeister gemeldet worden sein?
37. Wer trägt gegebenenfalls die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit von Betroffenen
gegen die Stadt Innsbruck?
38. Wurden für die Prüfung von gegenständlichen Verdachtsfällen neue Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter eingestellt, und wenn ja in welcher Abteilung bzw. wann?