Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.41
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20.
Fußball-Europameisterschaft
2008 (EURO); Prüfung der Kontrollabteilung
Nr. 80/hx, Zeichn. Nr. 3212), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3 TROG
2006, wird beschlossen.
GR Haager: Es hat die Prüfung der
Kontrollabteilung über die FußballEuropameisterschaft 2008 (EURO)
stattgefunden. Als Folge dieser Prüfung
wurde insbesondere seitens des Landesrechnungshofes großer Druck ausgeübt,
eine weitere Prüfung zu veranlassen,
insbesondere hinsichtlich der Grundgeschäfte des Vereins Innsbruck-Tirol 08 mit
der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI).
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Damals waren der Kontrollausschuss und
der Gemeinderat der Meinung, dass das
nicht erforderlich sei, weil nichts mehr zu
prüfen war. Im Bericht der Landeskontrollabteilung findet man keine Skandale und
keine gravierenden Verfehlungen über die
Grundgeschäfte der Fanzonen. (Beifall)
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
22.
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. OD - B4,
KG Mühlau und KG Arzl, Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006
Es wird Kenntnis genommen.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 13.4.2010.
21.
III 5045/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. OD - F1, Olympisches
Dorf, KG Mühlau und KG Arzl,
Bereich zwischen Haller Straße,
Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch,
Zeichn. Nr. 2367, Nr. 80/gw,
Zeichn. Nr. 2995, Nr. 80/hx,
Zeichn. Nr. 3212), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. OD - F1, KG Mühlau
und KG Arzl, Olympisches Dorf, Bereich
zwischen Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze (als teilweise
oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch, Zeichn.
Nr. 2367, Nr. 80/gw, Zeichn. Nr. 2995,
GR-Sitzung 22.4.2010
III 5046/2010
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. OD - B4,
KG Mühlau und KG Arzl, Olympisches
Dorf, Bereich zwischen Haller Straße,
Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
wird beschlossen.
23.
III 5048/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD - B4/1,
Olympisches Dorf, Bereich zwischen Haller Straße, Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):