Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 07-April.pdf

- S.43

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Beschluss (einstimmig):

26.

III 5044/2010

Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B14/1, Höttinger Au, Bereich
zwischen Kranebitter Allee (ab Hnr. 13b
und 13c) Österreichische Bundesbahnen
(ÖBB), Fürstenweg, Amberggasse und
Am Gießen, inklusive Ing.-Sigl-Straße
(Hnrn. 44, 46, 51 und 57), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.

Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. OD - B4/1, KG Mühlau und
KG Arzl, Olympisches Dorf, Bereich zwischen Haller Straße,
Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze, gemäß § 69
Abs. 1 TROG 2006

Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,

Ergänzend darf ich dazu sagen, dass es
sich um das Retter-Areal im Bereich
Fürstenweg, Amberggasse handelt, wo
sich auch die Firma Spechtenhauser
befindet. Dort hat man lange mit allen
Mitteln versucht, diesen Betrieb, welcher
einer der ältesten Familienbetriebe in
Innsbruck ist, an diesem Standort zu
sichern.
In mühsamen Projektentwicklungen
gemeinsam mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, hat man es nun geschafft, hier
den Betrieb zu sichern und umgekehrt
auch die Immission derart zu reduzieren,
dass dort künftig ein Wohnen und ein
alteingesessener Betrieb nebeneinander
möglich ist.
Gleichzeitig hat man aber auch zusätzlich
auf die Fußläufigkeit und auf die Radwegverbindungen Rücksicht genommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tochter
des Firmengründers Oskar Spechtenhauser, Frau Wegscheider, hat im Sommer ihr
50-jähriges Betriebsjubiläum begangen,
also eine alt eingesessene Innsbrucker
Familie. Ergänzend dazu haben wir bei
den Anträgen des Stadtsenates die
Geschichte hinsichtlich der Rad- und
Fußwege parallel zu diesem Punkt
behandelt.

GR-Sitzung 22.4.2010

die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD - B4/1, KG Mühlau und
KG Arzl, Olympisches Dorf, Bereich
zwischen Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze, gemäß § 69
Abs. 1 TROG 2006, zu beschließen.
Sobald der Ergänzende Bebauungsplan
rechtskräftig ist, ist die Bausperre automatisch aufgehoben.
Bausperren werden meistens dann
erlassen, wenn man versucht, bessere
Bebauungsmöglichkeiten bei relativ
ungünstigen Grundstückskonfigurationen
für ein Miteinander zu ermöglichen, was
sonst für beide oder mehrere Betroffene
überhaupt nicht möglich wäre.
Das sage ich deshalb, weil GR
Mag. Kogler meint, dass hier Privateigentum eingeschränkt wird.
GR Mag. Kogler: Das Wort Umgehung
würde ich hier wirklich unter "Anführungszeichen" setzen. Wir werden trotzdem
dagegen stimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 Liberales
Innsbruck):
Der Antrag des Bauausschusses vom
10.4.2010 (Seite 337) wird angenommen.