Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.50
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Das widerspricht nicht nur sämtlichen
langfristigen, nachhaltigen und vernünftigen Klima- und Energieversorgungslösungen, sondern auch den derzeit laufenden
Bemühungen der Stadt Innsbruck als
Mehrheitseigentümerin der IKB, im Zuge
der Erarbeitung eines Innsbrucker
Energieentwicklungsplanes (IEP) Vorreiterin in Sachen Energieeffizienz und Einsatz
erneuerbarer Energien am langfristigen
Weg Richtung Energieautarkie zu werden.
28.3
I-OEF 93/2010
Flächendeckendes Fernwärmenetz in Innsbruck, Maßnahmen
zum Ausbau (StRin Mag.a
Schwarzl)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck spricht sich dafür aus, dass im
Zuge der Fortsetzung der Kanalbauoffensive der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) bzw. im Zuge der Leitungsverlegungen im Rahmen des Straßenbahn- und
Regionalbahnbaus soweit als möglich alle
Maßnahmen zum Ausbau eines möglichst
flächendeckenden Fernwärmenetzes in
Innsbruck ergriffen werden.
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, dementsprechende Gespräche mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zu führen und
deren Ergebnis bzw. die daraus resultierenden Planungsmaßnahmen dem
Stadtsenat und Gemeinderat vorzulegen.
Mag.a Schwarzl e. h.
Die meisten energiepolitisch vorbildlichen
Städte verfügen über ein flächendeckendes Fernwärmenetz in ihrem Stadtgebiet,
das vor allem über erneuerbare Energien
zu einer Klima- und Geldtaschen schonenden Wärmeversorgung ihrer Hauhalte
beiträgt.
In Innsbruck gibt es derzeit nur Teilfernwärmenetze, die demnächst durch die
Nutzung der industriellen Abwärme über
die Tiroler Fernwärme GesmbH mit IKBBeteiligung gestärkt werden sollen - so
uns TIWAG und TIGAS nicht einen Strich
GR-Sitzung 22.4.2010
durch die Rechnung machen, was eine
Stadt, die gerade dabei ist, über die
Erarbeitung eines Energieentwicklungsplanes (IEP) Vorbildgemeinde in Sachen
Energieeffizienz und erneuerbarer
Energien zu werden, nicht hinnehmen
könnte.
Laufende Leitungsverlegungsarbeiten,
egal, ob im Zuge der Kanal- oder ÖPNVOffensive, sind daher jedenfalls auch für
eine Erweiterung des Fernwärmenetzes
zu nützen, woraus sich die Dringlichkeit
des Anliegens ergibt.
28.4
I-OEF 94/2010
Neuregelung der Einmündung
Vögelebichl in die Kranebitter Allee, Einführung eines Rechtsabbiegegebotes vom Vögelebichl
in den Fischerhäuslweg und Einfahrverbot vom Vögelebichl in
die Kranebitter Allee (GR Haller)
GR Haller: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der zuständige Verkehrsstadtrat Dipl.HTL-Ing. Peer beauftragt die zuständigen
Ämter, eine Neuregelung der Einmündung
Vögelebichlweg in die Kranebitter Allee,
die Einführung eines Rechtsabbiegegebotes vom Vögelebichlweg in den Fischerhäuslweg und ein Einfahrverbot vom
Vögelebichlweg in die Kranebitter Allee zu
prüfen.
Haller, Abenthum, Eberharter, Mag.
Krackl, Kaufmann, Ladurner-Keuschnigg,
Dr.in Moser, Mag.a Oppitz-Plörer, Schuster
und Stoll, alle e. h.
Die Einfahrt vom Vögelebichlweg in die
Kranebitter Allee ist durch eine Ampel
geregelt. Diese Ampelregelung ermöglicht
es nur drei PKW"s vom Fischerhäuslweg in
die Kranebitter Allee einzufahren. Dadurch
kommt es in Spitzenzeiten zu großen
Staus zurück bis zum Fürstenweg.
Das vorgeschlagene Abbiegegebot vom
Vögelebichlweg in den Fischerhäuslweg
würde die Kreuzung entlasten und den
Verkehr vom Flughafen schneller abfließen lassen. Das Einfahrverbot hat auch