Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.75
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Merten D/Papier; "Handbuch der Grundrechte"; Skripten der Vortragenden.
können prinzipiell mit den getesteten
Elektrofahrzeugen erledigt werden.
Zu Frage 6.: Nach Beendigung der
Grundausbildung ist eine Dienstprüfung
zum Organ der öffentlichen Aufsicht
abzulegen. Die Prüfung wird von einer
vierköpfigen Prüfungskommission unter
Vorsitz des Abteilungsleiters bzw. der
Abteilungsleiterin abgenommen.
Negativ fiel die etwas zu geringe Batterieleistung auf, was sich in geringer Endgeschwindigkeit und geringer Steigfähigkeit
zeigte. Die Hersteller versichern zwar,
dass auch Fahrzeuge mit größerer
Batteriekapazität angeboten werden
können, setzen aber auch auf die zu
erwartenden technologischen Neuerungen.
Die Beurteilung erfolgt mit "bestanden"
oder "nicht bestanden". Sollte eine
Prüfung mit "nicht bestanden" beurteilt
werden, hat die Mitarbeiterin bzw. der
Mitarbeiter die Möglichkeit der Ablegung
einer Nachprüfung.
Sollte die Nachprüfung ebenfalls mit "nicht
bestanden" beurteilt werden, kann die
Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter nicht im
Außendienst eingesetzt werden.
Zu Frage 7.: Alle bisher ausgebildeten und
geprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben die Prüfung mit "bestanden"
absolviert (in einem Fall im Rahmen der
Nachprüfung).
Zu Frage 6.: Nein.
Zu Frage 7.: Die Infrastrukturausgaben
wurden im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2010 um 50 % gekürzt.
Daher wurden die zur Verfügung stehenden Budgetmittel für den Austausch von
deutlich überalterten Großfahrzeugen der
Schadstoffklasse Euro 0 verwendet (zum
Beispiel Unimog, Baujahr 1986 und
Baujahr 1989). Ein weiterer Grund für
diese Entscheidung ist die zu erwartende
technologische Weiterentwicklung.
Zu Frage 8.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 7.
32.2
I-OEF 85/2010
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. III, Straßenbetrieb, Elektrofahrzeuge, Anschaffung, Verwendung, Einsatz (StRin
Mag.a Schwarzl)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt
zur Anfrage von StRin Mag.a Schwarzl
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Es wurden im Jahr 2009 zwei
verschiedene Elektrofahrzeuge getestet.
Zu Frage 2.: Kleinst-LKW (Nutzfahrzeuge
mit Kipper), welche als Ersatz für die
derzeit eingesetzten Piaggio Porter
gedacht wären.
Zu Frage 9.: Der Umstiegsplan richtet sich
nach den zur Verfügung stehenden
Budgetmitteln und dem technologischen
Stand der angebotenen Fahrzeuge.
Zu Frage 10.: Die Nachrüstung von
Großfahrzeugen auf bivalenten Betrieb
(Gas/Diesel) wurde im Jahr 2009 geprüft
und es wurde ein Angebot eingeholt. Aus
betriebswirtschaftlicher Sicht stellen die
Investitionskosten von zirka € 27.500,-- für
die Umrüstung einer LKW-Kehrmaschine
keine sinnvolle Alternative dar.
33.
Einbringung von Anträgen
Zu Frage 3.: Für die motorisierte Gehwegreinigung (Papierkorbentleerung) und für
allgemeine Fahrdienste im innerstädtischen Bereich.
33.1
I-OEF 98/2010
Zu Frage 4.: Nein. Eine Batterieladestation
wird erst mit dem Ankauf des ersten
Elektrofahrzeuges installiert.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich stelle folgenden
Antrag:
Zu Frage 5.: Die Tests verliefen positiv.
Die in Punkt 3. beschriebenen Aufgaben
GR-Sitzung 22.4.2010
Stadtentwicklungskonzept für
die Höttinger Au, Erarbeitung
(Bgm.-Stellv. Gruber)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. V, Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport sowie die Mag.-Abt. III,