Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 07-April.pdf

- S.93

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Inventuren

Als Nachweis für die Richtigkeit der bilanzierten Vorräte zum Jahresultimo 2008 wurden der Kontrollabteilung für alle drei Artikelgruppen
Inventurzusammenstellungen per 31.12.2008 vorgelegt, aus denen für
jeden einzelnen Artikel die Menge, die Bezeichnung, der Einzel(Anschaffungs-)preis sowie der Gesamtpreis ersichtlich waren.

Soll- und Iststand

Die Kontrollabteilung überprüfte stichprobenartig die Übereinstimmung
der zum Prüfungszeitpunkt vorhandenen (Ist-)Bestände mit den entsprechenden Aufzeichnungen (Sollstände). Anzumerken ist in diesem
Zusammenhang, dass zum Zeitpunkt des Lokalaugenscheines der Kontrollabteilung der Beherbergungsbetrieb geschlossen und das Lebensmittel- und Getränkelager daher nicht vollständig gefüllt waren. Bei
allen von der Kontrollabteilung in diesem Rahmen willkürlich ausgewählten Produkten war die Übereinstimmung zwischen Soll- und
Iststand gegeben. Das Vorratslager befand sich in einem geordneten
Zustand, die Aufbewahrung aller Lebensmittel und Getränke erfolgte
übersichtlich und die Aufzeichnungen waren aktuell.
7 Geschäftskonto/Kassenbestand der Erholungsheime

Bewirtschaftung des
Girokontos

Für die Abwicklung des geschäftlichen Zahlungsverkehrs im Bereich der
Erholungsheime der Stadt Innsbruck in Westendorf ist von der Geschäftsführung der IISG bei einem Bankinstitut in Westendorf ein Girokonto eingerichtet worden.
Zur Bewirtschaftung dieses Girokontos bemerkte die Kontrollabteilung,
dass Kontoüberziehungen im Prüfungszeitraum 01.01.2008 bis
30.06.2009 nie in Anspruch genommen werden mussten. Das Bankkonto ist jahresdurchgängig auf Habenbasis geführt worden. Die dafür
lukrierte Guthabenverzinsung bewegte sich durchaus im Rahmen der
von Geldinstituten für Giroguthaben eingeräumten Konditionen.

Guthabenstände

Die Kontrollabteilung bestätigte grundsätzlich eine ordnungsgemäße
Bewirtschaftung des Geschäftskontos der Erholungsheime der Stadt
Innsbruck in Westendorf. Auffällig war allerdings, dass die Kontostände
sowohl im Jahr 2008 als auch im (geprüften) 1. Halbjahr 2009 – nach
Einschätzung der Kontrollabteilung – auf relativ hohem Niveau gehalten
worden sind. Diese – ohne größere Schwankungen – konstant hohen
bankmäßigen Habenstände am Geschäftskonto (ausgenommen bei
Überweisungen an die Stadt Innsbruck) verdeutlichten, dass offensichtlich ein derart permanent hoher Guthabenstand am Girokonto nicht
unbedingt erforderlich erscheint.
Die Kontrollabteilung verkannte bei dieser Aussage nicht, dass ein bestimmter Sockelbetrag für die tägliche Geschäftsabwicklung, aber auch
für unvorhersehbare, kurzfristig zu finanzierende Anschaffungen, Reparaturen u.a.m. vorhanden sein muss, empfahl aber dennoch, das Guthaben am Girokonto so gering als unbedingt notwenig zu halten. Zu
diesem Zweck könnte nach Meinung der Kontrollabteilung eine kurzfristige, besser verzinste Veranlagung (z.B. Sparbuch, Festgeld etc.) des
nicht unmittelbar benötigten Giroguthabens oder eine entsprechend

Zl. KA-01590/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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