Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.87

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Juli-Fortsetzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1266 -

Vielleicht könnte die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) - das wird ein Beschluss im Stadtsenat sein - das gegenüberstellen, wie hoch die Kosten sind und wie viele Mittel an Pflegegeld etc. die Leute an zusätzlichen Zuwendungen erhalten.
GR Hüttenberger: Wenn jemand mehr verdient, dann soll man
in dieser Richtung, dass eine Staffelung erfolgt, sicher etwas tun. Das Pflegegeld ist gestaffelt und wenn jemand mehr verdient, dann zahlt dieser
auch mehr für den Stundensatz. Man muss als Pensionist die Pension vorlegen und nach dieser werden die Kosten gestaffelt. Der Mindestsatz sind
die € 10,--. Wenn ich eine Pflege benötige, dann zahle ich weitaus mehr,
als wie ein Mindestpensionist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich möchte noch ergänzen,
dass das Pflegegeld doch insgesamt eine Sozialleistung darstellt, um die
uns viele Länder in Europa beneiden. Ich kenne wenige Länder, wo es so
eine zusätzliche Sozialleistung gibt. Das muss man auch einmal erwähnen.
Zur Anmerkung von GR Linser muss ich sagen, dass das Pflegegeld natürlich rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt wird. Wenn die
Einstufung später erfolgt, muss das Pflegegeld trotzdem rückwirkend ausgezahlt werden. Das heißt, dass dort eine zeitliche Verzögerung entsteht,
aber der Anspruch wird als solcher ab Datum der Antragstellung finanziell
abgewickelt.
B:
Der von GR Linser in der Sitzung des Gemeinderates am 28.4.2005 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

37.2

I-OEF 45/2005
Stadtpark Rapoldi, Kostenübernahme für die Installation einer Videoüberwachung (GR Engelbrecht)

GR Engelbrecht: Ich habe schon einmal ausgeführt, dass die
Notwendigkeit einer Videoüberwachung durch die Polizei festgestellt wor-

GR-Sitzung 15.7.2005