Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.105

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- 1284 -

mangelnden Informationsrechten und an mangelnder Einbindung - sagen Ja
zur Bürgermeisterdirektwahl, aber in Verbindung mit einer grundlegenden
Reform des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck. Dazu gehört
auch, dass die Aufgaben und die Machtverteilung zwischen den einzelnen
Organen in der Stadt Innsbruck von oben nach unten verteilt werden. Die
Bürger sollten direkt Zugang haben, z. B. in der Form von Einbringung von
Petitionen oder einen verbesserten Zugang bei der Bildung von Bürgerinitiativen, Erleichterungen bei der Einbringung von Volksbefragungen usw.
Auch das sind Dinge, wo unser Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
absolut veraltet ist.
Außerdem muss die Frage des Ressortsystems geändert werden. Sie wissen alle, dass es derzeit so ist, dass die Ressortverantwortlichen
ihre Befugnisse verliehen bekommen haben, dass das jederzeit entzogen
werden kann, dass die Bürgermeisterin Dinge an sich nehmen kann und
dass die Bürgermeisterin das im Stadtsenat nicht vorlegen muss. Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat gerade in einer der letzten Sitzungen des
Gemeinderates zwei Anträge direkt an den Gemeinderat gestellt, weil etwas nicht vorgelegt wurde. Daher sagen wir, wenn die Direktwahl eingeführt werden soll, dann ist auch eine Verbesserung des Ressortsystems in
der Form, wie es in der Stadt Salzburg gegeben ist, mitzunovellieren.
Auf der anderen Seite sind die Minderheitenrechte, aber auch
die besseren Rechte der Bürger in dieser Stadt zu berücksichtigen. Das ist
für uns ein Gesamtpaket. Man kann nicht nur das eine herausnehmen. GR
Mag. Kogler hat mit dem Jahre 1999 nicht das Paket angegeben, das damals dieses große Stadtrechtskomitee ausgearbeitet hat, sondern das ist ein
ganz anderes Ergebnis gewesen. Das, was damals sehr einheitlich ausgearbeitet wurde, ist letztendlich nie zur Beschlussfassung gekommen. Manche
Leute sagen, dass hundert Sitzungen abgehalten wurden und andere sagen
wiederum, dass das Stadtrechtskomitee 186-mal getagt hat. Das war das
Konzept "Steidl-Hummel".
Nur einzelne Teile dieses Konzeptes sind nachträglich geändert worden, z. B. dass der Gemeinderat bestimmt, wie viele Mitglieder des
Stadtsenates es gibt, wie die Gewährung der Subventionen erfolgt und dass
es kein Minderheitenvotum mehr gibt, wenn Sachen im Stadtsenat behan-

GR-Sitzung 15.7.2005