Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf
- S.107
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StR Dr. Pokorny-Reitter: GR Mag. Kogler hat bei Punkt 1.
den Antrag auf Annahme seines Antrages gestellt und der Punkt 2. soll dem
Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen werden. Ich stelle daher
auch zu Punkt 1. den Antrag
auf Zuweisung an den Stadtsenat zur Vorberatung.
GR Mag. Kogler: Zur Geschäftsordnung! Ich glaube, dass man
den ersten Punkt meines Antrages gar nicht dem Stadtsenat zur Vorberatung zuweisen kann, weil in dem Punkt steht, dass sich der Innsbrucker
Gemeinderat zur Einführung der Direktwahl des Bürgermeisters oder der
Bürgermeisterin ausspricht. Was soll der Stadtsenat dazu sagen? Ich finde,
dass das aus der Intention des Satzes gar nicht möglich ist, diesen Punkt
dem Stadtsenat zur Vorberatung zuzuweisen, denn es geht um eine prinzipielle Abstimmung ja oder nein.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Zur Geschäftsordnung! Ich habe zuerst gerade ausgeführt, dass diese prinzipielle Zustimmung nach unserer
Meinung von anderen Bedingungen und anderen Novellierungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck einfach abhängt. Deshalb wollen
wir das nur im Konnex sehen und auch im Konnex beraten. Ich bin auch
der Meinung, was im Jahre 1999 war, wissen viele Mitglieder des Gemeinderates nicht, das sie damals noch nicht Mitglied waren. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Wir können das nicht auf Grund dieses Antrages im
Stadtsenat behandeln und dann beim Land Tirol intervenieren, dass die Sache weiter geht. Ich bin der Meinung, dass das ein Gesamtpaket sein muss,
das noch einmal im Gemeinderat behandelt werden muss.
MB: (gegen SI, SPÖ und StR
Mag. Oppitz-Plörer)
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter gestellte Antrag auf Zuweisung des Punktes 1. an den Stadtsenat zur Vorberatung wird abgelehnt.
GR-Sitzung 15.7.2005