Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.25

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- 910 -

den wahr; in diesem Fall wird der Gemeinde Götzens eine Hilfestellung
geboten, die für die Stadt Innsbruck durchaus entsprechende Vorteile nach
sich zieht.
B:
Der Antrag des Stadtsenates vom 23.7.2003 (Seite 908) wird angenommen.

10.

IV 1180/2002
Stadtgemeinde Innsbruck und Fa. Katzenberger Betonund Fertigteilwerke Nfg GesmbH & Co KG, Abschluss
eines Rechtsgeschäftes bezüglich der Baurechtsgrundstücke 628/8 und 628/5, beide KG Amras, und dem
Baurechtsgrundstück 624/4, KG Amras, zum Zwecke
der Grundstücksarrondierung und der Verbreiterung
des Archenweges
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
2.7.2003:
Die Stadt Innsbruck im Eigentum der Baurechtsgrundstücke 628/8 und
628/5, beide KG Amras, schließt mit der Firma Katzenberger Beton- und
Fertigteilwerke Nfg GesmbH & Co KG als Eigentümerin des Gst. 624/4
sowie als Baurechtsnehmerin der vorhin bezeichneten städtischen Grundstücke nachstehendes Rechtsgeschäft ab:
Für die Verbreiterung2 des Archenweges ist aus dem Gst. 624/4 eine Fläche
von insgesamt 755 m abzutreten. Die Abtretung dieser Fläche erfolgt nicht
allein durch die Firma Katzenberger, sondern im Verhältnis der Größe der
für die Grundstücksarrondierung eingebrachten Grundstücke wie folgt:
Die Grundstücke der Stadt
Innsbruck 628/5 und 628/8 haben eine Fläche
von zusammen 23.132 m2, das entspricht 60,54 %, das Grundstück
der Fir2
ma Katzenberger Gst. 624/4 hat eine Fläche von 15.074 m , das entspricht
39,46 %. Im Sinne der obigen
Ausführungen ist von der Firma Katzenberger eine Fläche von 298 m2 für die Straßenverbreiterung kostenlos und unentgeltlich abzutreten;
hingegen bringt die Stadt Innsbruck rechnerisch eine2
2
Fläche von 457 m ein. Die verbleibende
Fläche Stadt Innsbruck 22.675 m
und Firma Katzenberger 14.776 m2 wird dann flächengleich gemäß dem

GR-Sitzung 24.7.2003