Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.108
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rung kann natürlich aus Sicht der Stadt Innsbruck und aus vertraglicher
Sicht keine echte Privatisierung an einen privaten Nachbetreiber verstanden
werden. Die Privatisierung dient auf der anderen Seite dazu, um Teile der
Kosten des Ankaufes von Geschäftsanteilen an der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) sowie der Grundstücke zu finanzieren.
Von Seiten der Stadt Innsbruck wurde entgegnet, dass die drohende bzw. im Raum stehende "Innverlegung Light" und die Erweiterung
des Pistenvorfeldes in Richtung Westen mit erheblichen Kosten verbunden
ist. Diese Kosten führen zu einer Reduktion des Wertes des Flughafens
Innsbruck, da diese finanziert werden müssen. Es ist uns gelungen, vom
Bund auch in diesem Bereich eine verbindliche Finanzierungszusage zu erhalten, welche dem Betrag nach abgesichert ist.
Letztlich bietet sich für die Stadt Innsbruck die Situation, dass
mehrere Fliegen auf einen Schlag getroffen werden können. Die Entscheidungskompetenz hinsichtlich des Flughafens Innsbruck rückt näher an die
Stadt Innsbruck und an das Land Tirol heran. Wie die Frau Bürgermeisterin
schon erwähnt hat, gehen die Grundflächen im Ausmaß von 128 ha in das
Eigentum der Stadt Innsbruck über.
Zusätzlich gibt es noch eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung bei einer allfälligen - wenn sie von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wird - Erweiterung des Pistenvorfeldes und "Innverlegung
Light". Ich glaube, dass dies wiederum ein in sich schlüssiges Rechtsgeschäft ist und ich bin sehr froh, dass wir zu diesem Verhandlungsergebnis
gekommen sind. (Beifall)
StR Mag. Schwarzl: Zuerst eine kurze Nachfrage. Die Frau
Bürgermeisterin hat zu Punkt 2. "Erwerb des Grundstückes im Ausmaß von
128 ha durch die Stadt Innsbruck" in einem Nebensatz Folgendes ausgeführt:
"Sollte die Stadt Innsbruck dieses Grundstück anderweitig verwenden,
verwerten oder aufwerten usw., sei eine Nachschusspflicht an den Bund
vereinbart."
Dies ist weder aus den Unterlagen, die dem Stadtsenat und Gemeinderat
vorliegen, noch aus dem Beschlusstext bzw. aus der Präzisierung, die dem
GR-Sitzung 24.7.2003