Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.20

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- 373 -

In der Folge ist es ein laufender Betrieb
mit Instandhaltungsarbeiten. Für Instandhaltungstätigkeiten werden im größten Fall
€ 1 Mio bis € 2 Mio pro Jahr entsprechend
ausgegeben.

das Sonderschutzgebiet unter diesen
Voraussetzungen geprüft, welche Auswirkungen es haben wird. Sie sind zu dem
Ergebnis gekommen, das wir Ihnen heute
vorgestellt haben.

Zur weiteren Diskussion möchte ich hier
nicht beitragen, denn es ist - glaube ich nicht unsere Entscheidung, die Energiepolitik mitzubestimmen.

Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Detail
nicht geplant, weil wir derzeit diese Kosten
nicht ausgeben wollen und können. Bei
Einreichung des Projektes, wo es um die
Bewilligung des Projektes geht, ist es
erforderlich, diese Ausgleichsmaßnahmen
für das Sonderschutzgebiet vorzulegen.
Dann müssen detaillierte Planungen
vorgelegt und es muss nachgewiesen
werden, wo diese angelegt werden. Das
wird unterhalb der Staumauer sein, denn
sonst müsste man über die Stauwurzel
3,5 km hinaufgehen, und das wäre
außerhalb des jetzigen Bereiches der
Sandbänke.

StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich habe
zwei Fragen:
Es wurde das Bild mit der Überflutung im
Staubereich gezeigt. Die Erläuterung war
im Wesentlichen, dass bei der Obergrenze
dieser jetzt schon harten Bebauung dann
der Spiegel des Wassers sein wird. Wie
schaut es über diesem Wasserspiegel aus
bzw. wie ist dann die Bebauung oder die
natürliche Gestaltung?
Es sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen angekündigt worden, aber ich möchte
gerne wissen, welche Planungen es dazu
gibt, wo diese sein können und wie sie
aussehen werden?
GR Mag. Fritz: Meine Frage bezieht sich
auch auf die Ausgleichsmaßnahmen, die
StRin Dr.in Pokorny-Reitter angesprochen
hat. Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider
hat zuerst nämlich gesagt, dass die
Ausgleichsmaßnahmen im Detail erst
ausgearbeitet werden. Das sehe ich ein,
denn solange man zum Vorprojekt kein
grundsätzliches "Go" hat, wird man nicht
wie ein Wahnsinniger planen und Geld
ausgeben.
Wenn die Ausgleichsmaßnahmen erst im
Nachhinein ausgearbeitet werden - ganz
einfach werden sie nicht sein, weil der
Amtssachverständige die Machbarkeit
bezweifelt - wie haltbar ist dann die
Kostenschätzung von € 74 Mio? Das
heißt, welcher Betrag ist in diesen
€ 74 Mio für mögliche Ausgleichsmaßnahmen enthalten?
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider:
Bei den Sonderschutzgebieten oberhalb
dieser Staugrenze wird sich nichts ändern,
weil wir diese Sonderschutzgebiete weder
betreten, bearbeiten noch sonst irgendwie
beeinflussen. Die Sachverständigen sind
bei der Ausarbeitung der Studien davon
ausgegangen, dass der Fluss hier
entsprechend eingestaut wird und haben
GR-Sitzung 18.6.2009

Die Kosten sind abgeschätzt worden allerdings aus Vergleichsmaßnahmen und sind im Projekt enthalten. Es gibt
natürlich Kostenschätzungen aus vergleichbaren Projekten, die bereits gezeigt
wurden.
(Bgm.in Zach: Ein vergleichbares Schaubild war doch nur bei Graz.)
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider:
Es wird auch davon abhängen, wie die
Sachverständigen diese Maßnahmen
einschätzen und ob unser Vorschlag auch
akzeptiert wird bzw. ob zusätzliche
Maßnahmen gefordert werden. Zum
derzeitigen Zeitpunkt kann man nur
Schätzkosten annehmen, denn es ist nicht
möglich, detaillierte Kosten für diese
Ausgleichsmaßnahmen zu sehen.
Allerdings sind ein wesentlicher Teil die
Grundkosten und wir wissen, was der
Grund dort kostet.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es
wurde die Frage des Achensees angesprochen und ich glaube, dass sich die
meisten Mitglieder des Gemeinderates
nicht daran erinnern können.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass Ende
der 80er-Jahre bzw. Beginn der 90erJahre Innsbruck eine sehr stark verschuldete Stadt mit einem Verschuldungsgrad
von damals etwa 100 % war. Ich war
damals bei diesem Verhandlungskomitee
gegen die Tiroler Wasserkraft AG (TI-