Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.57
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2.
Der beiliegende Entwurf (Anlage A)
einer Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert wird, wird beschlossen.
3.
Der beiliegende Entwurf (Anlage B)
einer Verordnung, mit der die Spielplatzordnung geändert wird, wird beschlossen.
4.
Die gemäß den obigen Punkten 2.
und 3. beschlossenen Verordnungen
beruhen auf den Überlegungen wie
diese in den Anlagen E und F enthalten sind.
5.
Nach Ablauf des Sommers 2010 soll
auf Basis von Berichten der zuständigen Fachdienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck eine Evaluierung
der entsprechend den obigen Punkten 2. und 3. beschlossenen Regelungen erfolgen und insofern dem
Gemeinderat durch die Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, berichtet
werden.
An dieser Stelle darf ich mich recht
herzlich bei Mag. Dr. Platzgummer
bedanken, der als Obmann des RechtsOrdnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses, hier maßgeblich an der
Entstehung und Genese beteiligt war.
Es gibt einen dringenden Antrag vom
23.10.2008, der im Gemeinderat am
11.12.2008 dem Rechts- Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde. Auch das ist in
der heutigen Gemeinderatsvorlage
enthalten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist
mir ein Anliegen, dass ich vorweg zu
diesem Thema einige Anmerkungen
mache.
Ich darf generell feststellen, dass diese
beiden Verordnungen jetzt das Ergebnis
eines wirklich guten demokratischen
Prozesses sind. Das möchte ich vorweg
stellen, weil alle Fraktionen im RechtsOrdnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss wirklich sachbezogen zusammengearbeitet haben. Niemand hat sich auf
den Justamentstandpunkt gestellt, das
eine oder andere einfach abzulehnen,
GR-Sitzung 18.6.2009
sondern man hat die verschiedenen
Vorschläge und Anträge sehr offen
diskutiert und ist hier - glaube ich - zu
einem sehr guten Ergebnis gekommen.
Ich möchte sagen, dass diese beiden
Verordnungen in der Benützung unserer
Grün- und Parkanlagen, insbesondere
auch der Spielplätze, geradezu ein
Quantensprung sind.
Zu den einzelnen Punkten betreffend
Benützung der Parkanlagen, sieht diese
Verordnung nunmehr vor, dass die
Rasenflächen betreten werden dürfen.
Das heißt, man darf jetzt, ausgenommen
Kleinanlagen, wie beispielsweise am
Domplatz, Bozner Platz oder vor den
Stadtsälen, diese Rasenflächen betreten.
Dies natürlich nicht, um dort dauerhaft zu
verweilen.
Ich habe deshalb diesen Vorschlag
gemacht, denn wenn man überall die
Flächen in der Form benützt, indem man
dort lagert und liegt, gibt es natürlich
überall entsprechende Verschmutzungen.
Ich war heute in der Grünanlage Gutshofweg, wo eine kleine Fläche als Liegewiese
ausgewiesen ist, und habe gesehen, dass
dort Zeitungen, Becher usw. herumliegen.
Obwohl neben der Bank ein Papierkorb
angebracht ist, liegt der Unrat herum.
Es kann auch vorkommen, dass der
Papierkorb durchaus ordnungsgemäß
beschickt wird, aber es gibt Krähen, die
aus dem Papierkorb alles herausholen
und rundherum verteilen. Insbesondere
habe ich beobachtet, dass sie die
Sackerln mit dem Hundekot herausholen
und das ebenfalls vertragen. Das möchte
ich nebenbei erwähnen, da dies gelegentlich passiert.
Wir haben das Anlegen und Unterhalten
von Feuerstellen geregelt. Zum Beispiel
war am Rosssprung immer wieder zu
beobachten, dass dort gegrillt wird, was
natürlich nicht zulässig ist. Auch das
Aufschlagen mobiler Unterkünfte ist zwar
im Campingplatzgesetz für gewisse
Bereiche geregelt, gilt aber nicht für den
städtischen Bereich.
Es gibt auch allgemeine Vorgaben, dass
die Einrichtungen entsprechend schonend
zu behandeln sind und das Zerbrechen
von Glas, Porzellan und ähnlichen
Materialien nicht gestattet sein soll. Ich bin