Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.67

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- 420 -

Der vorliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Spielplatzordnung
geändert wird, wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 Liberales Innsbruck und 2 FPÖ;
12 Stimmen):
Der Zusatzantrag von GR Mag. Fritz zu
Beschlusspunkt 5. (Seite 414) wird
abgelehnt.

Antrag des Bauausschusses vom
9.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B13/1,
Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße,
Neurauthgasse und Frauenanger, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.

Über den Beschlusspunkt 5. (Seite 409)
wurde nicht abgestimmt.

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

(Die Abstimmung erfolgte in der Sitzung
des Gemeinderates am 9.7.2009.)

Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.

20.

Beschluss (einstimmig):
Der Beschlusspunkt 4. (Seite 409) wird
angenommen.

GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 30.4.2009 und
9.6.2009:

19.

III 3958/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B13/1,
Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Neurauthgasse und
Frauenanger, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme im
Wesentlichen gegen die Festlegung der
offenen Bauweise und gegen die Höhe
des höchsten Punktes von Gebäuden.
Der Stellungnahme kann in einem zweiten
Entwurf entsprochen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
GR-Sitzung 18.6.2009

III 4536/2008
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. AL - B28,
Arzl, Bereich zwischen Kreuzgasse, Arzler Straße, Schusterbergweg und Hangkante "Fuchsrain" (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
9.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. AL - B28, Arzl,
Bereich zwischen Kreuzgasse, Arzler
Straße, Schusterbergweg und Hangkante
"Fuchsrain" (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes