Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.70

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- 423 -

betroffene Gebiet aus dem Planungsbereich ausgenommenen.

26.

Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B22/2, InnsbruckInnenstadt, Bereich Innrain 30a
und 32 (teilweise als Änderung
des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B22/1, Zeichn.
Nr. 3995), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig, jedoch (gegen
GR Mag. Fritz bezüglich der Gp. 693/2,
KG Mühlau {Werner Wild}):
GR Mag. Fritz: Der vom Obmann des
Bauausschusses erwähnte Vorbehalt
betreffend die Gp. 693/2, KG Mühlau,
(Werner Wild) bezieht sich auf das
Stimmverhalten der gesamten Fraktion.
Wir stimmen diesem Flächenwidmungsplan mit ausdrücklicher Ausnahme des
erwähnten Grundstückes zu.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ und
6 GRÜNE bezüglich der Gp. 693/2
KG Mühlau {Werner Wild}):
Antrag des Bauausschusses vom
9.6.2009:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. MÜ
- F11, Mühlau, Bereich zwischen KGGrenze Hötting - Mühlau am Tuftbach,
KG-Grenze Mühlau - Arzl südlich des
Siedlungsgebietes Hungerburg und
westlich des Siedlungsgebietes Arzl,
Arzler Straße Richtung Westen bis
Mühlauer Bach und südlich entlang des
Inn (als teilweise oder gänzliche Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. MÜ - F1, Zeichn. Nr. 3559; Nr. MÜ F2, Zeichn. Nr. 3597; Nr. MÜ - F4, Zeichn.
Nr. 3676; Nr. MÜ - F7, Zeichn. Nr. 3821;
Nr. 80/hj, Zeichn. Nr. 3124; Nr. 80/gs,
Zeichn. Nr. 2944; Nr. HU - F1, Zeichn.
Nr. 3699), gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie
§ 107 Abs. 3 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

III 5117/2009

GR Ing. Krulis: Der für das Bauvorhaben
geforderte Projektsicherungsvertrag ist
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ;
2 Stimmen):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B22/2, Innsbruck-Innenstadt,
Bereich Innrain 30a und 32 (teilweise als
Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B22/1, Zeichn. Nr. 3995),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

27.

III 8686/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B7, Höttinger Au,
Bereich zwischen Tiergartenstraße, Exlgasse, Uferstraße,
Dr.-Stumpf-Straße und Steinbockweg (teilweise als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 51/ch,
Zeichn. Nr. 3388), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006 (Nordteil)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 33 Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen wurden
behandelt und liegen dem Akt im Original/Kopie bei.
Der Bereich südlich des Mitterweges
wurde bereits im Gemeinderat beschlossen und ist seit 13.11.2008 rechtskräftig.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
überwiegend auf Festlegungen im
GR-Sitzung 18.6.2009