Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.22

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31.12.2015 zwar weitere (bauliche) Umsetzungsschritte erfolgen werden. Eine gesamte Teilstrecke, vergleichbar mit der prüfungsgegenständlichen Verlängerung der Linie 3 bis zum „west“, wird bis zu diesem Termin jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wäre es aus inhaltlicher Sicht und im
Sinne eines effizienten Einsatzes ihrer Personalressourcen durchaus
überlegenswert, eine weitere Prüfung des Regional- und Straßenbahnprojektes vorzunehmen, sobald die Inbetriebnahme des nächsten
Streckenabschnittes (Richtung Technik West) erfolgt ist. Aus diesem
Grund empfiehlt die Kontrollabteilung dem GR zu prüfen, ob eine Neufestsetzung des im ursprünglich gefassten Beschluss genannten Zeitpunktes (31.12.2015) für die weitere Prüfung durch die Kontrollabteilung für den GR denkbar ist. Durch diese Vorgehensweise wäre die
bereits für die Zukunft beauftragte weitere Prüfung durch die städtische
Kontrollabteilung insofern mit der aktuell durchgeführten Einschau konsistent, als sich die Prüfungen der Kontrollabteilung auf (baulich) abgeschlossene und in Betrieb genommene (Teil-)Streckenabschnitte beziehen.
Prüfungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte bei der durchgeführten Einschau legte die Kontrollabteilung vorrangig auf






den Nachvollzug der Beschlusslage in den städtischen Gremien
(und in der IVB) verbunden mit einer Darstellung der (historischen)
Entwicklung des Gesamtprojektes,
die Organisation des Projektes,
die Entwicklung der Kostenprognosen bezogen auf das Gesamtprojekt im Zeitablauf,
bauliche Umsetzungsmaßnahmen bis zum Prüfungsstichtag
31.12.2012 sowie
finanzielle Aspekte (Mittelherkunft und -verwendung).

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis

Von den in das Anhörungsverfahren involvierten Einrichtungen und
Rechtsträgern (Magistratsdirektion, IVB und punktuell IKB AG) wurden
keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht.
2 Projektentwicklung auf Basis der Beschlusslage
in der Stadt Innsbruck

Vorgangsweise

In Anlehnung an den Prüfauftrag des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 13.12.2012 hat sich die Kontrollabteilung
auch zur Aufgabe gestellt, die Entwicklung des Straßen- und Regionalbahnprojektes in übersichtlicher Weise von Beginn an darzustellen. Zu

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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