Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.68
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Baumaßnahmen auf Teilen dieser Grundstücke nicht eingebunden.
Einerseits empfahl die Kontrollabteilung dem zuständigen städtischen
Amt für Präsidialangelegenheiten (Referat Liegenschaftsangelegenheiten) der MA I, die Notwendigkeit allfälliger weiterer vertraglicher Regelungen bzw. Vertragsanpassungen betreffend die bestehenden Nutzungsvereinbarungen zu überprüfen. Andererseits empfahl die Kontrollabteilung generell, dass die zuständige städtische Dienststelle
(MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten) bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen auf städtischen Privatgrundstücken im Zusammenhang mit dem Regional- und
Straßenbahnprojekt eingebunden wird.
Von der IVB wurde in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme im Wesentlichen festgehalten, dass Vertreter der Stadt Innsbruck laufend im
Planungsprozess involviert sind und auch bei der eisenbahnrechtlichen
Verhandlung anwesend waren. Da die Stadt Innsbruck in diesem Rahmen dem Projekt ihre Zustimmung erteilte (belegt anhand eines Auszuges aus einer Verhandlungsschrift im Zusammenhang mit dem eisenbahnrechtlichen Verfahren), sah die IVB hier keinen zusätzlichen
Handlungsbedarf. Der Leiter des Referates Liegenschaftsangelegenheiten führte im Anhörungsverfahren aus, dass ihm betreffend die von
der Kontrollabteilung angesprochenen 2 städtischen Privatgrundstücke
keine Informationen über eine allfällige Bebauung durch die IVB vorliegen. Darüber hinaus verwies er in seinen Erläuterungen auf (weitere)
Details hinsichtlich der bestehenden Nutzungsvereinbarungen betreffend diese beiden städtischen Privatgrundstücke.
Die abgegebenen Stellungnahmen waren für die Kontrollabteilung absolut nachvollziehbar; insbesondere die Position der IVB, dass durch
die im eisenbahnrechtlichen Verfahren von der Stadtgemeinde Innsbruck abgegebene Zustimmung zum Projekt kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wurde. Magistratsintern wurde im Rahmen der beiden
Stellungnahmen jedoch der von der Kontrollabteilung aufgezeigte
Sachverhalt deutlich, dass – aus welchen Gründen auch immer – das
für Liegenschaftsangelegenheiten zuständige Referat nicht involviert
war/ist. Im Ergebnis hielt die Kontrollabteilung ausgehend von ihren
formulierten Empfehlungen nochmals deutlich fest, dass aus ihrer
Sicht – aus den erwähnten Gründen – einerseits eine künftige Einbindung des Referates Liegenschaftsangelegenheiten der MA I erforderlich ist. Andererseits sollte nach Meinung der Kontrollabteilung in den
beiden aufgezeigten Fällen eine Überprüfung der Notwendigkeit allfälliger weiterer vertraglicher Regelungen bzw. Vertragsanpassungen hinsichtlich der bestehenden Nutzungsvereinbarungen durch das zuständige Referat stattfinden.
Gesamtbudget für
Grundeinlösen
hinsichtlich des
Westastes –
Ausnutzungsgrad –
absehbare Budgetüberschreitung
Anhand einer von der zuständigen Sachbearbeiterin der IVB bereitgestellten Aufstellung ergaben sich zum Prüfungszeitpunkt Ende November 2013 Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) für die Grundbeanspruchungen bei der Realisierung der (Teil-)Abschnitte W1 – W4 in Höhe
von € 2.768.722,94. Für den gesamten Westast belief sich das für
Grundeinlösen veranschlagte Budget auf einen Betrag von
€ 3.155.240,00. Das verfügbare Grundeinlösebudget für den gesamten
Westast war somit zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung Ende
November 2013 bereits zu 87,75 % ausgenutzt. Durch weitere erforderliche Fremdgrundbeanspruchungen war eine Überbeanspruchung des
budgetierten Gesamtbetrages bereits absehbar. Auf der Grundlage der
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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