Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.87

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zumindest) 2018 auf eine vergleichbare Höhe belaufen, wie diese im
ÖPNV-Vertrag für die Jahre 2013 bis 2015 festgesetzt sind (im Mittel
ca. € 3,80 Mio. jährlich), ist bis zum Ende des Jahres 2018 von diesbezüglichen Kosten von insgesamt € 11,40 Mio. auszugehen.
Gruppenbesteuerung:
Von der MA IV wurde zur (teilweisen) Bedeckung der Investitionen für
das Regional- und Straßenbahnprojekt mit Erlösen aus der vorgesehenen Gruppenbesteuerung in einer gesamten Höhe von € 27,70 Mio.
kalkuliert. Bei dieser Summe handelt es sich um einen nach investitionsrechnerischen Gesichtspunkten errechneten Barwert (Laufzeit 25
Jahre und Diskontierungszinssatz 3,50 % p.a.). In den von der MA IV
vorgenommenen Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die
Stadt aus dem so genannten „steuerlichen Querverbund“ in den folgenden Jahren Gesamtmittel in einer Höhe von ca. € 42,00 Mio. (Anteil
TIWAG bzw. Land Tirol € 30,00 Mio. und Anteil städt. Vorzugsdividende IKB AG € 12,00 Mio.) lukrieren wird können. Diese Geldmittelzuflüsse werden der Stadt jedoch verteilt über die Abschreibungsdauer der
den Berechnungen zugrunde liegenden Investitionsgüter zufließen. Aus
liquiditätstechnischer Sicht wird es daher so sein, dass die Erlöse aus
dem Gruppenbesteuerungsmodell für die Stadt bis zum Abschluss der
Projektrealisierung (derzeit geplantes Ende im Jahr 2015) nicht zur
Gänze verfügbar sein werden. Die Barwertberechnung der MA IV aus
dem Jahr 2012 geht von einer 25-jährigen Abschreibungsdauer und
somit von einem jährlichen Geldfluss bis in das Jahr 2037 aus. Um
diesen zeitlichen Aspekt bei der Erstellung der Bedeckungsrechnung
abzubilden, wurden die veranschlagten Gesamterlöse aus dem Gruppenbesteuerungsmodell von der MA IV in der Form ihres Barwertes im
Jahr 2012 angesetzt. Diese von der MA IV verfolgte Überlegung war für
die Kontrollabteilung aus betriebswirtschaftlicher Sicht grundsätzlich
verständlich. Jedoch weist die Kontrollabteilung unter dem Gesichtspunkt der Bedeckungsplanung darauf hin, dass trotz der vorgenommenen investitionsrechnerischen Bewertung der künftig zu erfolgenden
Zahlungen aus dem Gruppenbesteuerungsmodell ein Großteil dieser
Erlöse im Jahr 2018 für die Stadt nicht liquide verfügbar sein wird. Die
Kalkulationen der MA IV bilden ab, dass ein (restlicher) Betrag in Höhe
von € 31,92 Mio. (Barwert im Jahr 2012 € 18,74 Mio.) erst in den Jahren 2019 bis 2037 flüssig gestellt wird. Für die im Jahr 2018 für die
Stadt noch nicht verfügbaren Erlöse aus dem steuerlichen Querverbund wird sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung die Notwendigkeit deren Vorfinanzierung durch die Beanspruchung von Fremdkapital
ergeben; wenngleich die Rückzahlung dieses Fremdkapitals unter der
Voraussetzung einer Verzinsung von 3,50 % p.a. durch die jährlich zu
erfolgenden Zahlungen aus dem Gruppenbesteuerungsmodell als finanziert anzusehen ist.
Kosten Hauptuntersuchungen neue Trams:
Die bisherige(n) von der MA IV erstellten Bedeckungsrechnungen beinhalteten die auf die Stadt Innsbruck entfallenden Kosten der Hauptuntersuchungen der neuen Straßenbahntriebwägen nicht. Auf Basis der
derzeitigen (rechnerischen) Grundlagen (Anzahl Straßenbahntriebwägen bzw. Preis pro Hauptuntersuchung) ist bis zum Jahr 2018 in diesem Bereich mit Gesamtkosten in Höhe von € 6.446.392,81 (darin sind
die bereits bezahlten Kosten für die Jahre 2012 und 2013 inkludiert,
vertraglich vereinbarte Valorisierungen allerdings nicht!) zu rechnen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

67