Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.06.2016.pdf

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-1-

Gebäuden und Anlagen vorgesehenen Baulandes so umgestaltet, dass
das von einer Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland erfasste
Gebiet für die Bebauung entsprechend nutzbar bzw. baureif gemacht
wird. Es wird die bauliche Nutzbarmachung eines größeren Baulandgebietes ermöglicht.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 6 . 0 6 . 2 0 1 6

1.

I-PA 6253/2016
Dr. Fankhauser Hans, Wiederbestellung zum Leiter der Kontrollabteilung

Zur Umsetzung dieses Bebauungszieles und als Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland auf
Grundlage und im Rahmen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011
(TROG 2011), LGBl. Nr. 56/2011
idgF, erwirbt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) das Grundstück """"""""", KG 81125 Pradl, vom Stift
Wilten.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.06.2016:
Der mit Beschluss des Stadtsenates vom
01.06.2016 mit Wirkung zum 01.07.2016,
zeitlich befristetet auf die Dauer von fünf
Jahren, somit bis zum 30.06.2021, erfolgten Bestellung von Dr. Hans Fankhauser
zum Leiter der Kontrollabteilung wird gemäß § 74 b Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) zugestimmt.
2.

IV 5957/2015
Campagnereiter-Areal, Grundtauschgeschäfte der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.06.2016:
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt folgende
Absicht und Vorgehensweise der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) betreffend das Grundstück
an der Kreuzung Langer Weg/Reichenauer Straße zustimmend und
bestätigend zur Kenntnis:
Es ist beabsichtigt, das
Grundstück """""""""" (EZ """"""""""""", KG
81125 Pradl) gemeinsam mit angrenzenden Grundstücken zum Zwecke
der Errichtung von leistbarem Wohnbau im öffentlichen Interesse sowie
für kommunale Sportanlagen und andere Nutzungen im öffentlichen Interesse weiterzuentwickeln bzw. zu bebauen. Mit dem Erwerb dieses
Grundstücks""""""""""" werden die Grenzund Besitzverhältnisse des zur Errichtung von Wohnhäusern und anderen

GR-Sitzung 16.06.2016

2.

Die Stadt Innsbruck nimmt folgende
Absicht und Vorgehensweise der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) betreffend eine Grundfläche
zwischen Wiesengasse und Paschbergweg zustimmend und bestätigend
zur Kenntnis:
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) beabsichtigt, die bereits
in ihrem Eigentum befindlichen
Grundstücke 2025/1 und 2025/4 (beide KG Pradl) und die Teilfläche des
angrenzenden Grundstücks""""""""""""" des
""""""""""""" """""""""""", vorgetragen in EZ """"""""""""""""
KG 81125 Pradl, für kommunale
Sportanlagen im öffentlichen Interesse weiter zu entwickeln und zu bebauen. Das Grundstück """"""""""" des
""""""""""""" """""""""""" wurde in diesem Sinne
bereits im Jahre 2002 in dem vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck am
18.07.2002 beschlossenen und vom
Amt der Tiroler Landesregierung am
06.12.2002 genehmigen Örtlichen
Raumordnungskonzept 2002 (ÖROKO), einer Verordnung der Gemeinde, als Vorsorgefläche für Sport/Planung festgelegt. Für die Umsetzung
dieser rechtskräftig ausgewiesenen
Maßnahme ist es nun notwendig, die
Besitzverhältnisse der zur Errichtung
von Sportanlagen vorgesehenen
Sonderfläche so umzugestalten, dass