Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
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Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
26.
Maglbk/10407/SP-BB-RE/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B11/1,
Pradl-Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 62 bis 66 und
123 bis 141 sowie Andechsstraße 3 und 3 a (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63/gm),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI; 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B11/1, PradlReichenau, Bereich Reichenauerstraße 62
bis 66 und 123 bis 141 sowie Andechsstraße 3 und 3 a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gm), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
27.
Maglbk/9892/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO - B4, Rossau, Kreuzungsbereich Griesauweg/Rossaugasse und Archenweg und entlang des Archenweges (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B11), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RO - B4, Rossau, Kreuzungsbereich Griesauweg/Rossaugasse
und Archenweg und entlang des Archenweges (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B11), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
28.
Maglbk/10118/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM - B21, Amras, Bereich
Amraser Straße 115 bis 117 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B20), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI; 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AM - B21, Amras, Bereich
Amraser Straße 115 bis 117 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B20),
GR-Sitzung 16.07.2015