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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.33

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Vögelebichl 3 und 4 bis zur Trasse der Mittenwaldbahn, Trasse der Mittenwaldbahn bis zur
Höttinger Au, Höttinger Au.
Ausgenommen hiervon ist die Bachlechnerstraße.
Zudem werden das Gebäude Höttinger Auffahrt 1a, die Gebäude der Höttinger Au mit den
geraden Hausnummem von 64 bis 86, der Anna-Stainer-Knittel-Weg mit sämtlichen
Gebäuden, der Fischottersteig und die Storchenstraße mit sämtlichen Gebäuden, die
Gebäude des Fischerhäuslweges mit den ungeraden Hausnummern, die Huchenstraße
und der Cusanusweg mit sämtlichen Gebäuden und die westlich des Fischerhäuslweges
gelegenen Gebäude des Fürstenweges mit den geraden Hausnummern bis einschließlich
des Hauses Fürstenweg 176 dieser Zone zugeordnet.
(8)

Die Zone T umfasst alle Straßen innerhalb des durch die nachstehend angeführten
Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten und Gleiskörper umgrenzten Gebietes
einschließlich dieser Straßen bzw. Straßenabschnitte selbst:
Allerheiligenhofweg, Schneeburggasse, Hocheggweg, Sadrachstraße, Schneeburggasse,
Speckweg bis zur Trasse der Mittenwaldbahn, Trasse der Mittenwaldbahn bis zum SanktGeorgs-Weg, westliche Grenze des Gst. 955/2 KG Hötting (Allerheiligenhofweg 5).
Zudem werden dieser Zone folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte und Gebäude
zugeordnet:
das Gebäude Berchtoldshofweg 2 und die Gebäude des Berchtoldshofweges mit den
ungeraden Hausnummern von 1 bis 5a, jene der Schneeburggasse mit den geraden
Hausnummern von 74 bis 80a sowie ab 100, jene des Hocheggweges mit den ungeraden
Hausnummern, die Sadrachstraße vom Hocheggweg nordwärts bis zu deren Ausbauende
mit den Gebäuden mit den geraden Hausnummern und den ungeraden Hausnummern ab
23, der Hofwaldweg und sämtliche Gebäude des Hofwaldweges, die Planötzenhofstraße
von der Sadrachstraße bis zur Einmündung der Forststraße auf Höhe des Gst. 680 KG
Hötting mit den Gebäuden mit den geraden Hausnummern von 2 bis 24e sowie mit den
ungeraden Hausnummern von 1 bis 41 und der Schlotthofweg von der Planötzenhofstraße
bis zur westlichen Grundgrenze des Anwesens Schlotthofweg 3 mit den Gebäuden mit den
geraden Hausnummern ab 12 sowie mit den ungeraden Hausnummern ab 5.

(9)

Die Zone U umfasst alle Straßen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw.
natürlichen Gegebenheiten und Gleiskörper umgrenzten Gebietes einschließlich dieser
Straßen bzw. Straßenabschnitte selbst:
Kranebitter Allee vom Vögelebichl Richtung Westen bis einschließlich des Kreisverkehrs
Technikerstraße, Technikerstraße, unmittelbar südlich des Hauses Technikerstraße 84 von
der Technikersfraße nach Westen abzweigender Verbindungsweg zum Lohbach, Lohbach,
gedachte Linie von der Brücke nördlich des Hauses Franz-Baumann-Weg 20 bis zum
Harterhofweg auf Höhe der Zufahrt zum Haus Peerhofsfraße 27, Harterhofweg,
Allerheiligenhofweg bis zur westlichen Grenze des Gst. 955/2 KG Hötting
(Allerheiligenhofweg 5), westliche Grenze dieses Grundstückes, Trasse der
Mittenwaldbahn bis auf Höhe der östlichen Grenze des Gst. 1636/18 KG Hötting
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