Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.57

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Rettungsdienste – Entgelte für sonstige Leist.- Freiwillige Rettung Ibk,
über die der aufgezeigte Sachverhalt abgewickelt worden ist, wurde
jedoch in der Ordentlichen Gebarung des städtischen Haushaltsplanes
gemäß § 57 Abs. 2 IStR vom Gemeinderat festgesetzt.
Auszahlungen und
Berechnung der
Abfertigung „Alt“

Die Überprüfung der oben genannten Haushaltsstelle ergab, dass in
dieser Angelegenheit bisher 2 Auszahlungen zu je € 160.000,00 seitens der Stadt Innsbruck getätigt worden sind. Neben der Überweisung,
welche die Kontrollabteilung im Jänner 2015 aushob, wurde bereits im
Feber 2014 eine entsprechende Zahlung der Stadt Innsbruck getätigt.
Bei beiden Auszahlungen war eine Namensliste mit Abfertigungsbeträgen – ohne genauere Berechnungsunterlagen – beigelegt.
Im Lichte der gesetzlichen Definition gem. § 67 Abs. 3 EStG der Abfertigung „Alt“, vermisste die Kontrollabteilung aussagekräftige Unterlagen
bei den oben erwähnten Nachweisen, die einen rechnerischen Nachvollzug der gesetzlichen Abfertigungshöhe je Mitarbeiter ermöglichten.
Da bei den Abfertigungen, die von der Freiwilligen Rettung Innsbruck
vorgelegt worden sind, Beträge aufschienen die unter € 2.100,00 (bzw.
bei einer Abfertigung unter € 1.500,00) lagen, waren diese – aus Sicht
der Kontrollabteilung – aufgrund der gesetzlichen Berechnungslogik
kritisch zu hinterfragen und durch inhaltlich aussagekräftigere Nachweise zu belegen.

Änderung der
Haushaltsstelle und
Anforderung von
aussagekräftigen
Belegen –
Empfehlungen

Die Kontrollabteilung empfahl, dass die Auszahlungen künftig über die
Post 755 – laufende Transferzahlungen an Unternehmungen – bewerkstelligt werden, da keine unmittelbare Gegenleistung mit der städtischen Zuwendung verbunden ist. Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung in Bezug auf die Verwendungsnachweise detaillierte und
aussagekräftige Abrechnungen einzufordern, die einen rechnerischen
Nachvollzug der einzelnen gesetzlichen Abfertigungen ermöglichen.

Behandlung im
Gemeinderat –
Anregung

Aufgrund der kumulierten finanziellen Größenordnung und der voraussichtlich langen Zeitspanne der städtischen Zahlungen, regte die Kontrollabteilung zusätzlich an, den Sachverhalt dem Gemeinderat explizit
zur Kenntnis zu bringen.

Anhörungsverfahren

Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung vom genannten
Amt mitgeteilt, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung bezüglich
der Abwicklung über die Post 755 – laufende Transferzahlungen an
Unternehmungen – in Zukunft entsprochen wird. Des Weiteren wurde
die Einholung von ergänzenden Unterlagen, die nachweisliche Abfertigungszahlung in allen Fällen bestätigen, zugesichert. Eine neuerliche
Befassung des Gemeinderates in dieser Angelegenheit wird vom gegenständlichen Amt nicht angedacht.

Beitragszuschlag

Im Zuge der Belegkontrollen hat die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung betreffend die Vorschreibung eines Beitragszuschlages durch die TGKK wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines
Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises eingesehen. Zur Vorschreibung war es deshalb gekommen, weil der TGKK das im Rahmen
eines freien Dienstverhältnisses vereinbarte Entgelt in einer zu niedrigen Höhe gemeldet worden war.

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Zl. KA-02684/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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