Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf
- S.2
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jährlichen Zusatzprämie von
€ 8.400,-- einzuschließen.
4.
I-RA St168-0526/2019
mit diesem Kaufangebot bis (einschließlich) 31.12.2026 verbindlich im
Wort zu bleiben.
7.
Sportplatz Wiesengasse, Verlängerung des Mietvertrages
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
1.
2.
Der Mietvertrag vom 27.02.2015,
RA/0412/2013/SAG, betreffend die
Nutzung des Grundstücks 1668 KG
Amras wird um weitere sieben Jahre,
sohin bis 31.12.2026, verlängert.
Der einvernehmlich festgelegte, angemessene Jahresmietzins für den ideellen Hälfteanteil von
beträgt ab 01.01.2020 € 35.000,--.
Der Jahresmietzins wird nach dem
VPI 2015 wertgesichert.
3.
Auf das Mietverhältnis zwischen der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) als Vermieterin und der
Stadt Innsbruck bleiben weiterhin die
Bestimmungen des Mietvertrages
vom 02.10.2009, RA/0419/2009/KOB,
vollinhaltlich aufrecht.
4.
Sämtliche im Zusammenhang mit der
Erstellung und der Vergebührung der
Zusatzvereinbarung verbundenen
Kosten und Abgaben, insbesondere
allfällige Rechtsgeschäftsgebühren,
gehen zu Lasten der Stadt Innsbruck.
5.
räumt der Stadt Innsbruck ein Vorkaufsrecht an dem in
seinem Eigentum stehenden ideellen
Hälfteanteil am Grundstück 1668 KG
81102 Amras gemäß den Bestimmungen der §§ 1072 ff ABGB ein.
6.
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
über Verlangen von
den
in seinem Eigentum stehenden ideellen Hälfteanteil am Grundstück 1668
KG 81102 Amras um den Betrag von
pro m² zu kaufen. Der Kaufpreis von
pro m² ist nach dem
VPI 2000 wertgesichert. Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
GR-Sitzung 18./19.07.2019
5.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes vertraglich
zu regeln.
I-RA 368/2018
PEMA 3 - Grundabtretung und
Dienstbarkeitseinräumung
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP, TSB, FRITZ und GERECHT,
8 Stimmen; gegen FPÖ und ALI, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt den
Grundstücksab- und -zuschreibungen
gemäß Vermessungsurkunde der
TRIGONOS ZT GmbH vom
14.03.2019, GZ: 265/2018 TE_3, zur
Neubildung der Grundstücke Nr. 1680
mit einer Fläche von 218 m² und
Nr. 1681 mit einer Fläche von 66 m²
und damit dem unentgeltlichen Erwerb der Teilflächen 1 und 2 aus
Grundstück Nr. 468/15 in EZ 1747
und der Teilflächen 4 und 5 aus
Grundstück Nr. 468/2 in EZ 1526 im
Eigentum der Südbahnstraße 1 und
1a Entwicklungs- und Beteiligungs
GmbH, FN 383035m, zu.
2.
Die Stadt Innsbruck räumt der Südbahnstraße 1 und 1 a Entwicklungsund Beteiligungs GmbH, FN
383035m, die Dienstbarkeit des Unterbauens mit einer Tiefgarage im
Ausmaß von 284,3 m² auf den neu
gebildeten Grundstücken Nr. 1680
und Nr. 1681 KG Innsbruck ein.
3.
Die Stadt Innsbruck räumt der Südbahnstraße 1 und 1 a Entwicklungsund Beteiligungs GmbH, FN
383035m, die Dienstbarkeit des Überbauens mit den Obergeschoßen 1 - 3
des Hotelgebäudes auf Grundstück
Nr. 468/3 und den neu gebildeten
Grundstücken Nr. 1680 und Nr. 1681