Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf

- S.4

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-4-

tragsvergaben extern überwacht werden. Insbesondere sind von der begleitenden Kontrolle die Unterlagen
zur Projektentwicklung und der Kostenrahmen zu überprüfen und eine
Stellungnahme als tragfähige Entscheidungsgrundlage für das zuständige politische Gremium auszuarbeiten.

-steuerung
Teil 2

2.

9.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der budgetären Vorsorge und
finanziellen Abwicklung beauftragt.
IV 8993/2019

4.

Zur Vollziehung der Punkte 1 bis 3 ist
im Stadtmagistrat Innsbruck ein "Beirat für Großprojekte" einzurichten.
Dieser Beirat ist bei Projekten ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz
von € 1.000.000,-- vor der Beschlussfassung zwingend zu konsultieren.
Der Beirat ist für die Beauftragung
und Überwachung der Arbeit der begleitenden Kontrolle zuständig. Zudem gibt er Empfehlungen für den
Projektablauf (z. B. Leistungsbild der
begleitenden Kontrolle, Delegierung
der Projektsteuerung, Form des Wettbewerbsverfahren, Ausschreibungsmethode) ab. Bei Projekten unterhalb
des in Punkt 1 festgesetzten Schwellenwertes kann der Beirat eine begleitende Kontrolle vorschlagen, sofern
es die Komplexität eines Projektes erfordert.

5.

Zur Qualitätssicherung des operativen
Projektcontrollings sind von jenen Beteiligungsgesellschaften mit städtischer unmittelbarer oder mittelbarer
Mehrheitsbeteiligung, die regelmäßig
größere Projekte durchführen (das
sind die lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG samt Tochtergesellschaften, lnnsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH, Tiroler
Flughafenbetriebs GmbH, lnnsbrucker
Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GmbH, Congress und
Messe Innsbruck GmbH, lnnsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG, lnnsbrucker Immobilien Service GmbH sowie
die lnnsbrucker Stadtbau GmbH), die
Verbesserungsvorschläge des Bundesrechnungshofes nach dem 2018
erschienenen Leitfaden "Management
von öffentlichen Bauprojekten" zu implementieren. Bei der Umsetzung ist
eine ökonomische Vorgehensweise
zu wählen und auf eine ausgewogene

Maßnahmen zur Verbesserung
des Managements von Großprojekten der Landeshauptstadt
Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:
1.

Der Gemeinderat beschließt den Einsatz einer begleitenden Kontrolle bei
Großprojekten, die mithilfe von Finanzmitteln der Landeshauptstadt Innsbruck realisiert werden. Als Großprojekte werden dabei Projekte jeglicher Art angesehen, bei denen städtische Finanzmittel von mindestens
€ 5.000.000,-- eingesetzt werden. Es
ist dabei unerheblich, ob die Projekte
von der Stadt Innsbruck selbst, von
direkten/indirekten Beteiligungsgesellschaften oder von Dritten (z. B. Vereinen) umgesetzt werden.

2.

Die begleitende Kontrolle ist zur Vermeidung einer Selbstkontrolle zwingend von einer/m unabhängigen externen Auftragnehmer/in durchzuführen. Die Kosten für die begleitende
Kontrolle sind bereits in der Projektvorbereitungsphase getrennt von den
Projektkosten anzusetzen und im
städtischen Budget zu berücksichtigen, sofern zu erwarten ist, dass die
Gesamtkosten für das Projekt den in
Punkt 1 festgesetzten Schwellenwert
überschreiten werden.

3.

Die begleitende Kontrolle ist bereits
so frühzeitig im Projektablauf einzusetzen, dass die Planung des Bauvorhabens, die Durchführung eines allfälligen Architekturwettbewerbes sowie
das Verfahren der öffentlichen Auf-

GR-Sitzung 18./19.07.2019