Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.20

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- 427 -

"Bei öffentlichen Sitzungen steht jedermann
nach Maßgabe des vorhandenen Platzes
der Zutritt zum ZuhörerInnenbereich offen.
Die ZuhörerInnen haben sich jeder Äußerung zu enthalten, erforderlichenfalls kann
der Zutritt an die Ausgabe unentgeltlicher
Einlasskarten gebunden werden. Wenn die
Beratung des Gemeinderates von den ZuhörerInnen gestört wird, so kann die Vorsitzende die RuhestörerInnen nach vorhergehender Mahnung aus dem Sitzungssaal
verweisen etc."
Nachdem wir heute so viele BesucherInnen
haben, bitte ich einfach darum, dass wir
auch die nächsten Punkte des Stadtsenates
sehr diszipliniert abhandeln können. Ich
möchte vermeiden, dass wir hier zwischen
Gemeinderat und Zuhörerschaft Vorgänge
haben, aufgrund derer wir mehrmals unterbrechen müssen. Das möchte ich gleich
vorab kundtun, weil die Diskussion vielleicht
durchaus emotional ablaufen wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
16:15 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 16:35 Uhr wieder fort.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
6.

I-OEF 142/2013
I-OEF 143/2013
Veranstaltungen in öffentlichen
Räumen, Nichtvermietung an
rechtsextreme oder rassistische
Vereine, Organisationen und Bewegungen
Veranstaltungen in öffentlichen
Räumen, Nichtvermietung an
linksextreme und/oder rassistische Vereine, Organisationen und
Bewegungen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 07.05.2014:
Resolution des Innsbrucker Gemeinderates
zu Veranstaltungen in öffentlichen Räumen,
Nichtvermietung an rechtsextreme oder
rassistische Vereine, Organisationen und
Bewegungen sowie linksextreme und/oder
GR-Sitzung 12.06.2014

terroristische Vereine, Organisationen und
Bewegungen:
Die Mitglieder des Gemeinderates distanzieren sich von rechtsextremen, linksextremen, rassistischem, terroristischem sowie
sexistischem Gedankengut.
Gebäude oder Teile von Gebäuden im Eigentum oder Besitz der Stadt Innsbruck
oder eines Unternehmens, an dem die Stadt
Innsbruck beteiligt ist, sollen weder entgeltlich noch unentgeltlich für Organisationen,
Vereine oder Bewegungen zur Verfügung
gestellt werden, die solches Gedankengut
vertreten/verbreiten oder sich nicht in geeigneter Art und Weise distanzieren.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, die
jeweilige Geschäftsführung der städtischen
Unternehmen auf diesen Beschluss des
Gemeinderates hinzuweisen.
Diese Beschlussvorlage geht auf Anträge
zurück, die GRin Eberl und GR Mag. Abwerzger in der Sitzung des Gemeinderates
am 21.11.2013 eingebracht haben. In der
koalitionären Runde bzw. im Stadtsenat
haben wir beschlossen, eine Resolution
vorzubereiten, die dann an die jeweilige
Geschäftsführung der städtischen Unternehmen übermittelt wird. Es soll dadurch
auf den Beschluss des Gemeinderates hingewiesen werden. Die Resolution liegt in
einer Mappe auf und sollte von den MandatarInnen unterschrieben werden.
In der Besprechung der Klubobleute haben
wir den Weg, eine Resolution zu verabschieden, als den sinnvollsten angesehen.
Er ist am ehesten umsetzbar. Bildlich ausgedrückt, gibt es ja nicht nur ganz Weiß
oder ganz Schwarz. Deshalb ist dies innerhalb des rechtlichen Rahmens die einzige
Möglichkeit, entsprechend auf die Problematik hinzuweisen. Die Geschäftsführungen
sollen sensibilisiert werden. Ich bin überzeugt, dass das in der Zwischenzeit bereits
geschehen ist.
GRin Mag.a Heis: Ich glaube, mit dieser
Resolution setzen wir ein gutes Zeichen.
Wir haben noch ein Attribut mit aufgenommen - auf Vorschlag von GRin Eberl -, nämlich "sexistisch". Die Distanzierung von dieser Eigenschaft freut mich sehr!
Ich habe allerdings noch einen Abänderungswunsch. In der Einleitung ist von
"linksextremen und/oder terroristischen