Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.25
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schaften führen! Das, was GR Onay geäußert hat, gehört nicht hier her. Eine Burschenschaft per se als rechtsextrem zu bezeichnen, ist einfach falsch.
Die Initiative zu dieser Resolution war gut
und wir werden sie in unserer Fraktion geschlossen mittragen. Wenn man gewisse
Sachen kritisiert, bitte ich schon darum, zu
beachten, dass man auch eine Holschuld
hat. Jede MandatarIn bekommt ein Gehalt,
das gar nicht so gering ist. Da kann man
schon verlangen, dass Akten gelesen werden und man zu den Sitzungen geht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
zum Schluss noch einmal auf die Formulierung "und/oder" zu sprechen kommen. Das
kommt ja nur in der Überschrift so vor. Im
fortlaufenden Text, der der Resolution eigentlich zugrunde liegt, heißt es:
"Die Mitglieder des Gemeinderates distanzieren sich von rechtsextremem, linksextremem, rassistischem, terroristischem sowie sexistischem Gedankengut."
Das ist der Kern, das andere ist der Antragstext zur Vervollständigung. Er hat aber
keinen Einfluss auf den Teil, der die eigentliche Resolution darstellt. Deswegen kann
man es doch eigentlich so belassen, denn
in dem Abschnitt, auf den es ankommt, sind
die vier Zuschreibungen einfach fortlaufend
aufgezählt. Insofern ist es, so wie es vorliegt, richtig - oder, GRin Mag.a Heis?
GRin Mag.a Heis: Ja, so passt es.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Onay und
PIRAT; 2 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
07.05.2014 (Seite 427) wird angenommen.
7.
MagIbk/5113/RA-VL-VO/1
Ausweitung des Geltungsbereiches der Ortspolizeilichen Verordnung E 14 (Alkoholverbot)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2014,
den in der Beilage angeschlossenen Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung "Alkoholverbot", Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2008, geändert wird, zu
beschließen.
GR-Sitzung 12.06.2014
Im Bericht zum vorliegenden Verordnungsentwurf ist die Genese nicht nur dieses heutigen Antrages, sondern auch des damaligen aus dem Jahr 2008 dargestellt. Diese
Ortspolizeiliche Verordnung hat seinerzeit
primär den Südtiroler Platz betroffen, aber
auch die Parkanlagen Bozner Platz und
Haydnplatz. Dort gibt es ein entsprechendes Alkoholverbot aufgrund der städtischen
Parkordnung.
Unsere Verwaltung hat eine allfällige Ausweitung des Alkoholverbotes untersucht.
Die geprüfte Zone war umfangreicher als
die, die nun in die Verordnung aufgenommen werden soll. Nicht erfasst sind jetzt
nämlich der Vorplatz beim Landesmuseum
Ferdinandeum, die Gegend Richtung Marktplatz sowie der Leopoldsbrunnen vor dem
Tiroler Landestheater.
Von der heutigen Verordnung sind betroffen:
-
die Erweiterung des Bozner Platzes,
begrenzt durch die jeweiligen Häuserzeilen bis hin zu den Häuserfronten
(vor allem in Richtung der dort ansässigen Apotheke),
-
der zentrale Bereich der MariaTheresien-Straße (vom Eingang zur
Altstadt bis zur gedachten Verlängerung der Anichstraße)
-
der Busterminal Innrain, was eine große Verbesserung für die vielen NutzerInnen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) bedeutet.
Für diese drei Bereiche soll hinkünftig auch
ein Alkoholverbot gelten. Die Stadt Innsbruck ist nicht die Erfinderin der Möglichkeit,
eine derartige Ortspolizeiliche Verordnung
zu erlassen. Wie am vergangenen Wochenende auch in den Medien berichtet
wurde, gibt es diese Maßnahme in mehreren anderen Städten, nicht nur in Tirol. Das
letzte uns bekannte Beispiel ist die Stadt
Bregenz. Es handelt sich bei uns auch um
keine Neueinführung, sondern um eine Erweiterung der im Jahr 2008 beschlossenen
Verordnung.
Die entsprechenden Unterlagen mit den
Amtsberichten sowie einer Vielzahl von
Aussagen, Leserbriefen oder Diskussionsbeiträgen, liegen jeder einzelnen Gemein-