Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.77

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- 484 -

Das zu koordinieren und dabei im Arbeitsprozess laufend klüger zu werden - das
geht gar nicht anders, bei so einem Projekt hat natürlich Konsequenzen.
Ich bin froh, wenn die begleitende Kontrolle
kommt, weil man dann vielleicht auch zeitnah manche Dinge verändern oder schneller transparent machen kann. Damit wird es
für alle nachvollziehbarer. Es bekommt nicht
den Nimbus dessen, dass da etwas Undurchsichtiges passiert ist. Wenn die Dinge
zeitnah nachvollziehbar sind, ist das vermeidbar.

15.

III 13298/2013
Bebauungsplan Nr. AM - B19, Amras, Bereich Amraser-See-Straße
Nr. 56c (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM - B10 und
Nr. AM - B10/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Darum denke ich, dass wir auf einem guten
Weg sind. Wir sind gut aufgestellt und tun
etwas Nachhaltiges für Generationen.

Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist
unterzeichnet. Die Vereinbarungen hinsichtlich Ortsrandeingrünung, Sickerflächen und
Erschließung liegen in ausreichendem Maß
vor.

Fremdkapital für nachhaltige Entwicklungen
aufzunehmen, halte ich für etwas durchaus
Legitimes. Darum irritiert mich der Bericht
überhaupt nicht.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

Mir ist es nur wichtig, dass die Kontrollabteilung nicht für politisches Kleingeld missbraucht wird. (Beifall)

Der Bebauungsplan Nr. AM - B19, Bereich
Amraser-See-Straße Nr. 56c (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AM - B10 und
Nr. AM - B10/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011, wird beschlossen.

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss (einstimmig):
Im Sinne der Anregung der Kontrollabteilung in Textziffer 8 des Berichts, eine weitere Prüfung des Regional- und Straßenbahnprojektes vorzunehmen, sobald die
Inbetriebnahme des nächsten Streckenabschnittes (Richtung Technik West) erfolgt
ist, wird der Antrag des Kontrollausschusses, den im ursprünglich gefassten Beschluss genannten Zeitpunkt 31.12.2015 für
die weitere Prüfung durch die Kontrollabteilung mit Fertigstellung dieser Teilstrecke
neu festzusetzen, angenommen.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 02.06.2014:

GR-Sitzung 12.06.2014

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
16.

III 2864/2014
Bebauungsplan Nr. PR - B11,
Pradl, Bereich Amraser Straße
Nr. 52 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR - B4), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011

Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.06.2014 wird von der Tagesordnung
abgesetzt.