Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.118

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gestimmt, dass die Stadtgemeinde Innsbruck die Kosten für die Ersatzbeschaffung von zehn Dieselgelenkbussen durch die IVB mit
einem Anschaffungswert in der Höhe von € 3.285.730,00 übernimmt.
Dem Wortlaut des Beschlusses zufolge sollten damit der Betrieb auf
der Linie O bis zu deren Umstellung auf Straßenbahn abgesichert und
darüber hinaus auch die bisherigen Beschlüsse zum Straßenbahnausbau im Rahmen des Tiroler Regionalbahnkonzeptes bekräftigt werden.
Sanierungs- und
Erneuerungsarbeiten
bei Kanalschächten

Über Beschluss des Stadtsenates vom 16.05.2007 und Beschluss des
Gemeinderates vom 24.05.2007 hat die Stadtgemeinde Innsbruck im
Rahmen des Straßen- und Regionalbahnkonzeptes auch die Kosten
der Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten der Kanalschächte für die
notwendige Erhöhung der Tragfähigkeit in der Höhe von € 558.000,00
übernommen.

Machbarkeitsstudie

Im Auftrag des Landes Tirol hat ein renommiertes Beratungsunternehmen eine Maßnahmenuntersuchung bezüglich der technischen und
betrieblichen Machbarkeit der Regionalbahn im Tiroler Zentralraum
durchgeführt. Diese Maßnahmenuntersuchung hat letztlich ergeben,
„dass das Regionalbahnprojekt Hall – Innsbruck – Völs technisch
machbar und betrieblich fahrbar ist“. Die grundsätzlich positiven Ergebnisse dieser Studie wurden in der Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 22.11.2007 von einer Expertenrunde präsentiert.

Finanzierungstabelle
„RegBFinanz-0_Rev.3“

Aus einem Vorlagebericht der MA IV vom 13.12.2007 entnahm die
Kontrollabteilung, dass in weiterer Folge die Finanzreferenten der Stadt
Innsbruck und des Landes Tirol auf Basis der von der Beraterfirma im
Rahmen der Maßnahmenuntersuchung durchgeführten Kostenschätzung intensive Verhandlungen über die Kostentragung geführt hatten,
die im Ergebnis in der Finanzierungstabelle „RegBFinanz-0_Rev.3“
ihren Niederschlag gefunden haben. Demnach wurden die prognostizierten Gesamtkosten im Ausmaß von € 371,39 Mio. – abzüglich der
bisher schon getätigten Investitionen in der Höhe von insgesamt
€ 65,20 Mio. – nach verschiedenen Schlüsseln auf die Stadt Innsbruck
mit € 174,64 Mio. (das entspricht einem Anteil von 57,04 % an den Gesamtkosten) und das Land Tirol mit € 131,55 Mio. (das bedeutet eine
Quote von 42,96 % der Gesamtkosten) aufgeteilt. In dieser Finanzierungstabelle waren die vom Bund zu erwartenden Beiträge noch nicht
berücksichtigt, vielmehr sollten diese Kostenbeiträge bei entsprechender Realisierung den beiden Gebietskörperschaften Stadt Innsbruck
und Land Tirol aliquot gutgeschrieben werden.
Ausgehend von den von der Stadt Innsbruck gemäß Finanzierungstabelle „RegBFinanz-0_Rev.3“ zu übernehmenden Investitionskosten in
der Höhe von € 174,64 Mio. und unter Einbeziehung der nicht kalkulierten Grundkosten mit einem geschätzten städtischen Anteil von
€ 2,67 Mio. (das entspricht zwei Drittel von € 4,00 Mio.) sowie den
prognostizierten Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung der Dieselbusse im Ausmaß von € 27,90 Mio. errechnete die MA IV ein der Stadt
Innsbruck in den Jahren 2008 bis 2015 zurechenbares Gesamterfordernis in der Höhe von € 205,21 Mio.

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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