Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.122

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Valorisierung der
Kosten des
Gesamtprojektes

Die IVB wies im Rahmen ihres Berichtes ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer Valorisierung der Kosten des Gesamtprojektes in den Jahren 2015 bis 2020 hin, zumal die Beraterfirma im Zuge ihrer anlässlich
der seinerzeitigen Maßnahmenuntersuchung durchgeführten Kostenschätzung von einem früheren Projektstart (2007) ausgegangen war,
als dieser letztlich tatsächlich (2009) erfolgen konnte. Nachdem für die
künftige Kostenentwicklung aufgrund von Lohn- und Materialpreiserhöhungen keine gesicherten Daten zur Verfügung standen, konnte die
IVB die Ansätze in der Prognose nur schätzen. Ausgehend von einer
Gesamtprojektsumme in Höhe von € 371,73 (Anmerkung der Kontrollabteilung: Gemäß Finanzierungstabelle „RegBFinanz-0_Rev.3“
wurden Gesamtprojektkosten in Höhe von € 371,39 beschlossen) bezifferte die IVB die geschätzte Steigerung der Errichtungs- und Beschaffungskosten – bei einer Fertigstellung des Gesamtprojektes inklusive
der Fahrzeugbeschaffung bis 2020 – mit ca. € 20,15 Mio. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Zusatzbestellungen sowie maßgeblich abhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung und der Umsetzungsgeschwindigkeit berechnete die IVB die bis zum Jahr 2020 zu
veranschlagende Gesamtsumme des Projektes mit € 395,37 Mio. und
merkte dazu ergänzend an, dass jede Verzögerung über das Jahr 2020
hinaus die Kosten des Gesamtprojektes vermutlich erhöhen würde.

Schreiben der MA IV
vom 12.11.2012

Die MA IV hat mit Schreiben vom 12.11.2012 der Bürgermeisterin in
dieser Angelegenheit ausführlich berichtet und die von der IVB berechneten Finanzierungserfordernisse um die Kosten der Valorisierung ergänzt. Die benötigten Mittel beliefen sich gemäß dieser Vorlage für die
Stadt Innsbruck auf € 131,18 Mio. (€ 122,20 Mio. plus Valorisierung
€ 8,98 Mio.) und für das Land Tirol auf € 119,93 Mio. (€ 108,76 Mio.
plus Indexierung € 11,17 Mio.).

Bedeckung des
städtischen Anteiles

Im Hinblick auf die Bedeckung des städtischen Anteiles in der Höhe
von € 131,18 Mio. erklärte die MA IV in ihrem Vorlagebericht vom
12.11.2012, dass sich die seinerzeit im Amtsbericht zum Grundsatzbeschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
21.12.2007 dargelegten Bedeckungsvorschläge aufgrund verschiedener Umstände massiv geändert hätten. Beispielsweise könne mit der
anteilig für die Stadt Innsbruck geschätzten Bundesbeteiligung im
Ausmaß von € 14,13 Mio. nicht mehr gerechnet werden. Zudem hätten
die geplanten Rücklagenbildungen aus Budgetüberschüssen der Jahre
2007 bis 2011 aufgrund der finanzwirtschaftlich angespannten Situation
nicht gebildet werden können, wie auch Verschlechterungen beim Modell der Gruppenbesteuerung (teilweise Ersatz für Entfall TIWAGModell) und Umverteilung Regionalbahntauglichkeit zu erwarten wären.
In der Zusammenschau ergab sich den Berechnungen der MA IV zufolge ein Finanzierungsbild, das bei der damaligen Finanzierungsstruktur und einer Realisierung des Bauzeitplanes 2013 bis 2018 einen
Fremdmittelbedarf für die Stadt Innsbruck in Höhe von rund
€ 63,35 Mio. vorgesehen hatte:

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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