Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.130
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glied in dieses Gremium entsenden können. Dazu ist der Vollständigkeit halber anzumerken, dass der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck im Zuge seines zum Regional- und Straßenbahnsystem für
den Tiroler Zentralraum gefassten Beschlusses vom 13.12.2012 u.a.
der Einsetzung eines Beirates inklusive der vorliegenden Beiratsordnung zugestimmt sowie auch bereits drei Personen als ständige Mitglieder des Beirates nominiert und drei weitere Personen als Ersatzmitglieder in dieses Gremium entsandt hat.
Aufgaben des Beirates
Der Beirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der Gesellschaft
ausschließlich in den das Projekt RB betreffenden Fragen zu beraten,
zu unterstützen und – unbeschadet der Agenden des Aufsichtsrates –
zu überwachen. Der Beirat agiert im Rahmen und nach Vorgabe der
von der Generalversammlung der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern gefassten Projekt-RB-Grundlagenbeschlüsse und fasst ProjektRB-Umsetzungsbeschlüsse. Der Beirat steuert und kontrolliert die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit im Projekt RB nach Maßgabe der Projekt-RBGrundlagenbeschlüsse, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung und Umsetzung der Funktionsplanung, der Detailplanung, der
Einreichplanung, der Errichtung und dem Bau, den Konzessionen, den
UVP-Verfahren, den ausschreibungspflichtigen Geschäften im Sinne
des BVergG 2006 und der Ausstattung der Gesellschaft mit Mitarbeitern, die exklusiv mit der Umsetzung des Projektes RB beschäftigt sind.
Der Beirat kann durch Beschluss weitere Geschäfte oder Arten von
Geschäften festlegen, die nur mit seiner Zustimmung durchgeführt
werden dürfen.
Kritik der
Kontrollabteilung
Die Kontrollabteilung wies in Anlehnung an ihre Beanstandung und
Empfehlung zum Projekts- und Syndikatsvertrag an dieser Stelle
nochmals darauf hin, dass mangels eines unterfertigten Projekts- und
Syndikatsvertrages sowohl die Einrichtung eines Projekt-RB-Beirates
noch nicht umgesetzt als auch die geforderte Geschäftsordnung für
den Projekt-RB-Beirat noch nicht in Kraft gesetzt worden sind. Im Anhörungsverfahren erklärte die MA IV, dass der angesprochene Projekts- und Syndikatsvertrag mittlerweile allseits unterfertigt worden wäre und damit der vorgesehene Beirat tätig werden könne.
4 Technische Konzepte und Studien
4.1 Straßenbahnkonzept (2000)
Variantengruppen
In Folge von Beratungen zur Liniennetzfortschreibung und im Zusammenhang mit Überlegungen bezüglich einer Erschließung des TivoliStadions wurde zur Beurteilung der längerfristigen Perspektiven der
Straßenbahn eine Entwicklungsstudie erarbeitet. Das im Jahr 2000
fertiggestellte Straßenbahnkonzept sah für die weitere Entwicklung der
Betriebsmittel und des Liniennetzes vier Variantengruppen mit Untergruppen vor:
Variantengruppe 1 – Straßenbahn + O-Bus + Dieselbus
Variantengruppe 2 – Straßenbahn + Dieselbus (ohne O-Bus)
o
Strab 1
o
Strab 2
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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