Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.74
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sem Fall nur mit, ist aber nicht Eigentümerin.
Mit der neuen Sillmündung, speziell auch
mit dem neu geschaffenen Arm, der für Kinder und Jugendliche Spielfläche bietet und
auch Erholungsraum für die Erwachsenen
ist, können wir sehr zufrieden sein.
GR in Reisecker: Wenn man sich das fertige Projekt ansieht, kann man nur begeistert
sein. Ich wohne selbst in dieser Gegend.
Das ganze Areal wird zu jeder Jahreszeit
aktiv genutzt. Das bedeutet eine massive
Verbesserung zu früheren Zeiten - betreffend den Spielbereich, die Wasserzone, die
Sonnenliegen oder die Wohnanlagen.
Schon von der Nutzung und vom Aussehen
her ist es ein äußerst gelungenes Projekt.
Dass auch noch der Hochwasserschutz mit
einbezogen wurde, fällt den BürgerInnen so
gar nicht auf.
Es war kein einfaches Projekt. Im Kontrollamtsbericht sind die verschiedenen Schritte
und Beschlüsse hervorragend dargestellt
worden, dafür ergeht wieder einmal mein
herzlicher Dank an die Kontrollabteilung.
Der Ablauf war dann reibungslos. In anderen Kontrollberichten über Projekte, wo zusätzliche Gebietskörperschaften wie Bund
oder Land Tirol einbezogen waren, hat man
gesehen, dass das oftmals nicht so
friktionsfrei funktioniert. Zusagen sind dann
oft gar nicht oder zu spät erfolgt und haben
Probleme verursacht.
In dem vorliegenden Bericht finden sich
insgesamt nur zwei Empfehlungen. Das ist
hervorragend und kommt selten genug vor.
Deshalb Gratulation zu diesem Projekt!
Allen, die diese Gegend der Sillmündung
noch nicht nützen, gilt mein Rat, sie einmal
aufzusuchen!
GR Hitzl: Ähnliche Worte habe ich bei der
Sitzung des Kontrollausschusses gesagt.
Ich habe die MitarbeiterInnen gelobt und
namentlich erwähnt. Gleiches habe ich auch
bei der Medienarbeit gemacht. Nur ist das
leider nicht geschrieben worden.
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GR-Sitzung 27.02.2014
26.
KA 10560/2013
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck
III. Quartal 2013
GR Hitzl: Die Kontrollabteilung führte eine
stichprobenartige Einschau in die bei der
Stadtbuchhaltung befindliche Einnahmebzw. Auszahlungsanordnung (allenfalls
auch Berichtigungsanordnung) samt den
dazugehörigen Belegen durch. Sie überprüfte die Vergabevorgänge und wirkte bei
Haftbrieffreigaben mit.
Es wurden 25 Belegkontrollen gemacht. In
zwei Fällen gab es Beanstandungen.
Für die Begleichung einer Eingangsrechnung über € 1.020,-- innerhalb einer Frist
von 14 Tagen wurde durch den Rechnungssteller ein Skontoabzug von zwei Prozent der Rechnungssumme gewährt. Die
zugehörige Auszahlungsanordnung sowie
die Überweisung des Rechnungsbetrages
erfolgte zwar innerhalb der Skontofrist, der
angebotene Abzug wurde jedoch nicht lukriert.
Das wurde von der Kontrollabteilung beanstandet. Sie hat das Versäumnis der verantwortlichen Mitarbeiterin zur Kenntnis gebracht und empfohlen, der Skontogestion in
Zukunft besonderes Augenmerk zu schenken.
Des Weiteren wurde die über Auftrag der
Frau Bürgermeisterin getroffene Verfügung
zum Vollzug des Voranschlages 2013, in
der die Verpflichtung zur Einhaltung von
Skontofristen zur Vermeidung von Belastungen für die Stadt Innsbruck ausdrücklich
betont wird, in Erinnerung gerufen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesichert,
dass alle Eingangsrechnungen in Zukunft
mit ganz besonderer Sorgfalt auf die Zahlungsbedingungen geprüft werden.
Bei der Kontrolle einer Auszahlungsanordnung über € 26,12 (betreffend kleine Aufwendungen für Porto und Buffet aus Verfügungsmitteln) wurde beanstandet, dass auf
den Belegen keine Angabe zu den teilnehmenden Personen ersichtlich war.
Die Kontrollabteilung empfahl in Absprache
mit den verantwortlichen MitarbeiterInnen,
auf den Fakturen neben dem Anlass in Zukunft auch den Teilnehmerkreis zu vermerken.