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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.79

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Laufzeit des Baurechts, nicht mehr geben
wird. Ich wünsche ihm ein langes Leben,
aber ich habe trotzdem meine Zweifel, dass
sich das für den Präsidenten noch ausgeht.
Das Thema ist hier die Gleichbehandlung
aller BauwerberInnen in Innsbruck, einschließlich der Wirtschaftskammer Tirol.
Deshalb haben wir uns entschlossen, jetzt
einen um ein Stockwerk reduzierten Bebauungsplan (also so wie der ursprüngliche
Plan gewesen ist) zur Auflage und dann zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Im Übrigen haben wir dazugesagt (und ich
habe es dem Präsidenten und dem Direktor
der WKO Tirol auch geschrieben): Wir sind
jederzeit gesprächsbereit. In der Auflagefrist
kann man mit einem Einspruch kommen
und darum bitten, über die servitutsmäßige
Absicherung zu sprechen. Dann werden wir
uns gerne zusammensetzen.
Ich habe sogar noch angeboten, wenn man
eine längere Frist zum Überlegen braucht,
dann kann man auch noch in einem halben
Jahr an mich herantreten. Die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ist sofort bereit, den Bebauungsplan zu ändern. Dann kann der Turm fertiggestellt werden.
Jetzt geht das sowieso nicht, weil an der
Baustelle durch die Grabungsarbeiten der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
nur bis zum 30.06.2014 gearbeitet werden
kann. Bis dahin wäre ein zusätzliches
Obergeschoß nicht einmal im Rohbau fertig
geworden.
Es sind also seitens der Stadt Innsbruck
keine Türen geschlossen. Wir sind jederzeit
bereit, ein städtebauliches Debakel (das
wäre dieser abgeschnittene Torso) zu verhindern. Die Bedingung für eine Einigung
mit der Spitze der Wirtschaftskammer ist die
Anerkennung, dass unsere Forderung nach
einem gleichen Recht für alle Gültigkeit hat für jede private BauwerberIn und auch für
die WKO Tirol!
Das war der Stand vor zwei Wochen, vor
einer Woche und auch gestern. Es war nicht
notwendig, dass die Wirtschaftskammer der
Stadt Innsbruck vorwirft, eine städtebauliche
Chance vertan zu haben. Da müssen wir
uns wehren.
Von mir hat es heute eine ebenso unfreundliche Presseaussendung gegeben. Vom DiGR-Sitzung 27.02.2014

rektor der WKO Tirol habe ich auch schon
ein böses E-Mail bekommen. Ich habe ihm
geantwortet, dass sie zuerst geschossen
hätten. Zurückschießen wird man ja wohl
noch dürfen.
Ich habe aber auch betont, dass die Türe
für Gespräche jederzeit offen steht. Ich
glaube, dass wir das noch sanieren können.
Die Stadt Innsbruck lässt sich aber auch
von großen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nicht auf der Nase herumtanzen.
Gleiches Recht für alle. Ein fünftes Geschoß gibt es nur gegen ein Servitut für das
Durchgangsrecht.
StR Gruber: Noch einige Anmerkungen zu
dem, was StR Mag. Fritz gerade ausgeführt
hat.
Betreffend die Position der Stadt Innsbruck
kann ich Dir hundertprozentig zustimmen.
Du weißt, ich habe mich deshalb eingebracht, weil ich es als wichtig erachte, bei
diesem Neubau die Möglichkeit einer Verbindung zur Innenstadt zu ergreifen.
Ich glaube, dass zu Beginn der Diskussionen zwischen der Wirtschaftskammer Tirol
und der Stadt Innsbruck nicht alles so klar
dargelegt worden ist.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein! Ich habe
viele Stunden investiert!)
Lass mich bitte ausreden, Du musst Dich
nicht gleich angegriffen fühlen.
Im Verlauf der Debatte hat sich aber dann
schon ergeben, warum wir als Stadt jene
Forderungen und Wünsche stellen, die die
Bauwerberin ja nicht als negativ erleben
muss, sondern die auch für sie ein Chance
bedeuten.
Ob der Durchgang für die Geschäftstätigkeit
das halten kann, was man sich verspricht,
wird sich weisen. Städtebaulich und für die
kommunale Interaktion hat er auf alle Fälle
große Bedeutung.
Ich habe mich damals auch ohne Auftrag
eingeschaltet, weil ich glaubte, zwischen
den zwei Standpunkten vermitteln zu können. Wenn das Gebäude der Wirtschaftskammer jetzt nur vier Stockwerke haben
sollte, wird man wahrscheinlich trotzdem allen Tätigkeiten nachkommen können. Es ist
aber eine Chance, die vertan wurde.