Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.51

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der ehemalige Gemeinderat schon eingebracht hat. Im Mai 2013 gab es die öffentliche Bekanntmachung für alle BürgerInnen
der Stadt Innsbruck. Die Vorgangsweise
wurde definiert. Beim ersten Schritt, ein
Jahr später, wurde die Statistik Austria
durch die Stadt Innsbruck beauftragt, eine
Bevölkerungs- und Haushaltsprognose zu
erarbeiten, auf deren Basis wir überlegt
haben, wie viel Bauland notwendig sein
wird. Auch dieser Beschluss wurde anschließend im Ausschuss gefasst.
Von Juli 2015 bis ins Frühjahr 2016 wurde
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte der Vorentwurf diskutiert
und anschließend im Gemeinderat präsentiert sowie beschlossen. Daraufhin erfolgte
die Vorprüfung durch das Land Tirol, worauf
ich nicht näher eingehen möchte. Eine Umweltprüfung ist vorzusehen. Das Land Tirol
hat sich das ganze Konzept schon angesehen und entsprechende Stellungnahmen,
Überarbeitungs- oder Verbesserungsanforderungen eingebracht.
Die Auflage erfolgte dann, wie erwähnt, im
Sommer letzten Jahres. Jede/r, nicht nur
GemeindebürgerInnen, kann eine Stellungnahme zum Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) abgeben. Extra eingeladen
wurden alle Fachdienststellen von Bund,
Land Tirol und Gemeinde, die Raumordnungskompetenzen bzw. Raumordnungsfestlegungen auf Innsbrucker Boden machen. Diese Institutionen haben auch Stellungnahmen abgegeben. Zirka
300 Schreiben von insgesamt 625 Personen sind eingegangen. Fünf Sammellisten
zu besonders interessanten und bewegenden Themen wurden abgegeben.
Unsererseits erfolgte eine Aufschlüsselung,
um dies geeignet mit den betroffenen oder
zu befassenden Dienststellen bearbeiten zu
können. 375 verschiedene Themen wurden
angesprochen. Bei 300 Einsprüchen sind
Stellungnahmen zu Festlegungen in der
Höttinger Au, in Arzl oder am Mittelgebirge
eingetroffen, mit denen wir uns intensiv
auseinandersetzen müssen.
Diese Themen haben wir seit November
letzten Jahres gebündelt und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte darüber informiert, diese präsentiert, diskutiert und teilweise auch beschlossen. Wie gehen wir mit den einzelnen StelGR-Sitzung 12.07.2018

lungnahmen um? Es ist noch ein zu fassender Beschluss von den bereits eingebrachten Vorlagen übrig, nämlich die Festlegung
zu den Vorbehaltsflächen geförderter
Wohnbau. Wir hoffen, dass nächste Woche
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte die Klubstellungnahmen
bei uns einlangen und wir dann wissen,
welche Zielrichtung der Gemeinderat bzw.
der Ausschuss verfolgt.
Es sind noch alle Ansuchen und Stellungnahmen zu Baulanderweiterungen und
-arrondierungen etc. offen. Das hat damit zu
tun, dass ich eingangs gesagt habe, dass
das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) die Grundlage für Flächenwidmungspläne ist. Wo künftig weiter Bauland ausgewiesen werden soll, ist das auch im ÖROKO festzuhalten. Daher müssen wir uns mit
diesen Einzelansuchen natürlich beschäftigen.
Das neue Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) muss im Vergleich zum rechtskräftigen bauplatzscharf sein. Das Land
Tirol hat uns in den letzten Novellen diese
Bestimmung eingebrockt. Daher können wir
weniger strategisch wie bisher sein, sondern müssen wirklich sehr klare Festlegungen machen, soweit wir sie jetzt schon vertreten können.
Es wird aber auf Grund der Bauplatzschärfe
auch abzusehen sein, dass in dem Geltungszeitraum des fortgeschriebenen
ÖROKO sehr viel mehr Änderungen notwendig sein werden. Bei einer Arrondierung
des Bauplatzes ist bereits so eine Überarbeitung notwendig.
Vorgesehen ist, dass wir über die letzten
großen Themen im Sommer befinden und
dann im Herbst diesen zweiten Entwurf hier
im Gemeinderat präsentieren können, in
dem die jeweiligen Entscheidungen über die
Stellungnahmen eingeflossen sind. Wenn
eine Eingabe positiv bewertet wird, werden
wir diese in den zweiten Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO),
in den Plan, in den Text, in die Erläuterungsberichte sowie in den Umweltbericht
einarbeiten. Im Herbst werden wir den Plan
dann zur Beschlussfassung im Gemeinderat
vorlegen.
Voraussichtlich bis Ende dieses Jahres
werden wir die zweite Auflage abwickeln.
Anschließend können wiederum Stellung-