Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.57

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- 378 -

erwerben und die notwendigen Vertragsurkunden zu unterzeichnen.
2.

Der Gemeinderat beauftragt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) kurzfristig notwendige Baumaßnahmen in der Höhe von voraussichtlich netto € 263.000,-- (+/- 20%) durchzuführen sowie die Einmalkosten für
die baulichen Nutzermaßnahmen in
Höhe von voraussichtlich netto
€ 528.000,-- (+/- 20%) und die notwendigen Anschaffungen für den Betrieb in
Höhe von voraussichtlich netto
€ 364.000,-- (+/- 20%) exklusive Übersiedlung zu tragen.

natliche Gesamtmietzins wird in Absprache mit der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, marktkonform festgesetzt und der
Mietvertrag einvernehmlich mit der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
erstellt.
Der Gemeinderat ermächtigt Herrn
Bürgermeister, den Mietvertrag über
die Anmietung dieser Fläche zu unterzeichnen.
6.

Der Gemeinderat nimmt zustimmend
zur Kenntnis, dass mittelfristig weitere
grob geschätzte Kosten von
€ 580.000,-- anfallen werden.
3.

4.

5.

Der Gemeinderat beauftragt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) mindestens drei Finanzierungsangebote, jeweils mit und ohne Ausfallsbürgschaft der Stadt Innsbruck, zur
Darlehensaufnahme in Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten von
€ 6.273.017,-- einzuholen und die Differenz in den Finanzierungskonditionen
transparent darzustellen. Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
wird in Absprache mit der Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, das Darlehen mit den vorteilhaftesten Konditionen aufnehmen.
Der Gemeinderat stimmt der Übernahme einer Ausfallsbürgschaft für das von
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) aufzunehmende Darlehen
zu. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, nach Einholung der Finanzierungsangebote die Details für
die Übernahme der Ausfallsbürgschaft
auszuarbeiten und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Stadt Innsbruck wird nach Ankauf
der Miteigentumsanteile durch die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) die gesamte Fläche von
4.077 m2 für die Mag.-Abt. V, Stadtarchiv/Stadtmuseum, anmieten. Der mo-

GR-Sitzung 12.07.2018

Da die Mag.-Abt. V, Stadtarchiv/Stadtmuseum, momentan nicht die gesamte
Fläche benötigt, wird ein Teil der Fläche (Lagerflächen im Erdgeschoß und
Büroeinheit B 101 im 1. Obergeschoß)
von der Stadt Innsbruck befristet an
Dritte weitervermietet.
Hierfür wird die Innsbrucker Immobilien
Service GmbH (IIS) beauftragt, Verhandlungen mit Dritten über die Weitervermietung zu führen, und ermächtigt, im Einvernehmen mit der Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, befristete Mietverträge abzuschließen. Die
Befristung ist so zu wählen, dass der
Mag.-Abt. V, Stadtarchiv/Stadtmuseum,
zu jeder Zeit ausreichende Flächen zur
Verfügung stehen.

7.

19.

Das Inventar, welches Teil des Kaufgegenstandes ist und sohin ins Eigentum der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) übergeht, wird von der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) in weiterer Folge der Stadt Innsbruck zur Nutzung überlassen. Die
damit verbundenen Kosten sind im Gesamtmietzins inkludiert.
IV 656/2016
Erhöhung der Haftungssumme
der Stadt Innsbruck für das von
der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) für die Teilfinanzierung der Stadtbibliothek Innsbruck, Amraser Straße 2, aufgenommene Darlehen von
€ 9.200.000,-- auf € 9.700.000,--

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018: