Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.84
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
In diesem Sinn wird der Beschluss des
oben genannten Bebauungsplanes, um diese Teilbereiche verkleinert, vorgeschlagen.
Beschluss (einstimmig):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B28, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Maria-Theresien-Straße Nrn. 12 14 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B2/18), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
35.
III 11454/2014
Bebauungsplan Nr. IN - B25, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße, Meinhardstraße, Bozner Platz und Wilhelm-Greil-Straße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Alle liegen dem Akt im Original bei. Sie
richten sich gegen Höhenfestlegungen sowie die Bebaubarkeit von Hofliegenschaften.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss beraten. Es wird festgestellt, dass teilweise im
Sinne der Einwände für einzelne Teilbereiche neue Planentwürfe erstellt werden können.
Für die Aufstockung des Neubaus der Wirtschaftskammer (WKO) Tirol an der WilhelmGreil-Straße Nr. 7 war eine Höherzonung
auf ca. 24 Meter im Sinne einer städtebaulichen Betonung des Passageneinganges in
der Verlängerung der Gilmstraße vorgesehen.
Die in diesem Zusammenhang geforderte
Absicherung des öffentlichen Durchgangsrechts ist nicht zustande gekommen, sodass die städtebauliche Sonderstellung
nicht vertreten werden kann. Deshalb ist in
diesem Bereich ebenfalls eine Änderung
vorgesehen, die in einem neuen Planentwurf berücksichtigt werden soll.
GR-Sitzung 27.02.2014
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Der Bebauungsplan Nr. IN - B25, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße, Meinhardstraße, Bozner Platz und
Wilhelm-Greil-Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird, verkleinert um den Bereich Museumstraße Nrn. 20 bis 28, Meinhardstraße Nrn. 4 bis 10 und Wilhelm-GreilStraße Nr. 7, beschlossen.
36.
III 11457/2014
Bebauungsplan Nr. PR - B10,
Pradl, Bereich Gaswerkstraße
Nr. 8, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen,
sie liegt dem Akt im Original bei.
Der Einspruchswerber hat bereits zu den
vorausgegangenen Entwürfen ähnliche
Einwendungen erhoben, denen im gegenständlichen Bebauungsplan zum Teil entsprochen wurde.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss beraten, wobei der Beschluss des Planes vorgeschlagen wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B10, Pradl,
Bereich Gaswerkstraße Nr. 8, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.