Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.79

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deren vor. Sag es den neuen KollegInnen,
wie das ablaufen kann.
Wir haben das Projekt budgetiert. Heuer ist
es nicht umsetzbar, weil wir die GrundeigentümerInnen nicht dazu gebracht haben,
uns die rechtlichen Möglichkeiten zu geben.
Deshalb verwenden wir das bereits budgetierte Budget, um abzudecken, was vorhanden ist. Die rechtliche Form des Nachtragskredits kommt nur deshalb, weil es in der
Kameralistik der Stadt Innsbruck so vorgesehen ist.
Ich hoffe, dass ich Dich jetzt aufgeklärt habe. Ansonsten verweise ich Dich noch einmal an DI Wildauer. Man kann natürlich
jeden Nachtragskredit ablehnen. Stellt Euch
dann hin und sagt, dass Ihr jeden Nachtragskredit ablehnt, wie z. B. für mehr Sicherheitseinsätze und für laufende Veranstaltungen. Dann kann man das auch nicht
durchführen. Wir können nicht alles voraussehen, was passiert.
Wenn wir im Bereich der Gesundheit Probleme haben, werden wir auch bei manchen
Themen mehr Geld in die Hand nehmen
müssen. Stellt Ihr Euch dann hin und sagt,
dass es nicht notwendig ist?
GR Onay, Akad. Vkfm., man kann im Leben
nicht alles budgetieren. Du hast auch bewiesen, dass Du das nicht kannst.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin
jetzt völlig emotionslos. Mag. Verdross, der
die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft vertritt, könnte hier ausführen.
Diese Schätzungen sind nicht anhand eines
konkret ausgearbeiteten Projektes angemeldet worden, sondern der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für
die Rechnungsjahre 2017/2028 wurde bereits im Sommer 2016 begonnen. Wenn ich
jetzt richtig rechne, sind das zwei Jahre
zurück. Es werden von den einzelnen Ämtern Dinge angemeldet, wo man glaubt,
dass sie innerhalb dieser Zeit umgesetzt
werden.
Es sind gerade auch im Bereich Tiefbau
einige Projekte enthalten, bei denen man
weiß, dass es von vielen anderen Faktoren
abhängt. Man braucht manchmal auch das
Land Tirol und die anderen Leitungsbetriebe
dazu. Trotzdem ist eine Projektzeile mit
einer groben Schätzung angemerkt.

GR-Sitzung 12.07.2018

Ich möchte die Gedanken der neuen Gemeinderatsmitglieder von vornherein zerstreuen, dass es bei unseren Bilanzierungsund Budgetfristen jemals möglich sein wird,
im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck geplante Dinge auf Punkt
und Beistrich zu 100 % abzudecken, außer
man gibt 30 % dazu.
Ein Nachtragskredit ist, wie wenn in einer
Familie ein Haus gebaut oder eine Küche
bzw. ein Bad umgebaut wird. Wird in etwas
Bestehendem etwas gemacht, werden im
Laufe der Umsetzung Dinge dazukommen.
Die Familie setzt sich zusammen und überlegt, ob sie sich das noch leisten will, ob es
sein muss, man dafür etwas anderes aufschieben kann oder andere Dinge weglässt.
Man kann nicht per se jeden Nachtragskredit verteufeln und die gesamte BeamtInnenschaft hinstellen, dass sie nicht rechnen
kann und sie gewisse Dinge nicht vorgesehen hat. Ich gebe das gleich und gerne auf
eine BeamtInnenschaft zurück. Wir haben
es zu argumentieren. Man kann nicht verlangen, dass man zwei Jahre vorher so
budgetiert, dass es keinen Nachtragskredit
gibt.
Den neuen Mitgliedern des Gemeinderates
kann man diese Hoffnung gleich nehmen.
Es wird immer wieder etwas dazukommen.
Deshalb entscheidet es der Gemeinderat
und deshalb gibt es Ressortführende, die in
einem gewissen Ausmaß auch Dinge entscheiden müssen. Deshalb gibt es auch
AmtsvorständInnen und AbteilungsleiterInnen, denen man vertraut, dass sie gerade
mit diesem Geld die Entscheidungen nach
bestem Wissen und Gewissen treffen und
das Geld nicht irgendwo für vergoldete
Wasserhähne usw. ausgeben. Wenn es
innerhalb des Ressorts auch noch eine Bedeckung gibt, halte ich das für durchaus
vertretbar und in Ordnung.
GR Onay, Akad. Vkfm.: Danke für die
Wortmeldungen. Bgm.-Stellv. Gruber, ein
wenig Hintergrundwissen kannst Du mir
schon zutrauen. Ich habe bereits die notwendigen Gespräche geführt.
Ich möchte hier nicht dagegen stimmen,
weil ich dauernd dagegen bin. Ich bin natürlich dafür, dass es bezahlt wird, da es gemacht wurde.