Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.81
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- 402 -
sächlich die Frage, warum dieses Geld nicht
beantragt wurde.
GR Lassenberger: Bei diesem Thema hat
sich im Kontrollausschuss die Frage gestellt, dass diese Förderung, wenn sie richtig eingereicht geworden wäre, auch geflossen wäre. Vorhin wurde über eine Summe
für den Tanzsommer gesprochen. Ich erwähne nur, dass die angesprochene Förderung höher als € 200.000,-- gewesen wäre.
Man hat sie nicht abgerufen, obwohl man
dreimal darauf hingewiesen wurde, dass der
Antrag für diese Förderung nachzureichen
wäre. Die Stadt Innsbruck wurde bewusst
darauf hingewiesen.
endlich erfahren möchte. Man hört immer,
dass es schief läuft, doch es fällt nie ein
Name.
Ich erinnere mich, dass vor drei Jahren die
Geschäftsführerin der "Festwochen der Alten Musik" wegen ähnlicher Dinge zurückgetreten ist.
Man hat gesagt, die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB)
wäre dafür zuständig gewesen. Das Geld
hätte man abholen können, jedoch hat es
niemand gemacht. Für uns ist das sehr unverständlich, wie man so locker und lässig
mit Fördergeldern, die eventuell geflossen
wären, umgeht.
Hier wurde das Förderansuchen für die
Stadt Innsbruck und die BürgerInnen nicht
eingereicht. Die Stadt sagt, dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) zuständig sei. Im Bericht der
Kontrollabteilung steht, dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) für die Koordination des Verleihsystem "Stadtrad Innsbruck" verantwortlich ist. Meines Dafürhaltens muss der
Schuldige bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) zu
suchen sein. Ich möchte jetzt wissen, wer
zu verantworten hat, dass € 240.000,-- trotz
dreimaliger Aufforderung nicht abgeholt
wurden.
StRin Dengg: Das "Stadtrad Innsbruck" ist
nicht gerade ein gutes Geschäft. Wir haben
drei sehr schlechte Standorte. Das sind die
Standorte Waltherpark, Egger-Lienz-Straße
beim WIFI Tirol Innsbruck und DEZ Einkaufszentrum. Warum lässt man diese nicht
auf, denn sie sind jahraus und jahrein die
am schlechtesten frequentierten.
DI Baltes: Die Standorte werden ständig
überprüft. Wenn sich welche über mehrere
Jahre als nicht tauglich erweisen, werden
sie entfernt oder umgeschichtet. Das ist ein
laufender Prozess. Wenn es Anregungen
sowohl als auch gibt, sollte man sich an uns
wenden. Wir stimmen mit der Stadtverwaltung ab, was geht und was nicht.
Ich möchte DI Baltes fragen, wie die operative Planung zwischen den Jahren 2018 und
2002 berechnet wurde (Kontrollamtsbericht
Seite 51)? Es stehen dort immer wieder die
gleichen Zahlen. Ich bitte um Aufklärung
darüber.
Die grobe Berechnung ist wirklich nur eine
Fortschreibung ab dem Jahr, in dem die
Abschreibung für Anlagengüter (AfA) entfällt. Es zieht sich die Annahme durch, dass
die Erlöse in etwa gleich und die betrieblichen Aufwendungen stabil bleiben. Im Bericht der Kontrollabteilung steht eine Ausnahme. Die Instandhaltungsaufwendung pro
Fahrrad steigt mit dem Alter der Räder.
Deshalb ist der Betrag nicht ganz exakt
gleich. Das ist der Hintergrund.
GR Mag. Anzengruber: Ich schließe mich
zum Förderansuchen an "klima aktiv mobil"
GR Lassenberger an. Es wurde ein Förderansuchen gestellt. Uns ist nicht ersichtlich,
wer es gemacht hat. Wir wurden von dieser
Institution dreimal darauf aufmerksam gemacht. Meine Frage an DI Baltes lautet, wo
das Problem lag, dass man der Nachreichung dieser Unterlagen nicht nachgekommen ist, damit dieses Geld abgeholt hätte
werden können?
GR Depaoli: Ich schließe mich dem an. Wir
wissen, dass die Stadt Innsbruck beinahe
€ 240.000,-- erhalten hätte, wenn man angesucht hätte. Letztendlich muss es hier
einen Schuldigen geben, dessen Namen ich
GR-Sitzung 12.07.2018
Die anderen Fragen haben sich im Wesentlichen zum Sachverhalt gerichtet, dass das
Förderansuchen nicht gestellt wurde. Der
Bericht der Kontrollabteilung wurde der
Stadt Innsbruck und auch der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) im Entwurf vorgelegt. Wir haben keine
Stellungnahme abgegeben, da der Sachverhalt zum Förderansuchen unseres Erachtens richtig dargestellt war. Es hat dazu
noch eine Stellungnahme der Mag.-Abt. III,
Verkehrsplanung, Umwelt, gegeben.